
Eine Änderung von Artikel 33, Absatz 2 des Grundgesetzes, wie von Herrn Palmer dargestellt, ist nicht geplant.

Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren auslaufen zu lassen. Sonst ändert sich nichts. Es bleibt bei der regulären Einbürgerung nach fünf Jahren, den Sprachanforderungen und der doppelten Staatsangehörigkeit.
Der Ältestenrat unterstützt mich als Bundestagspräsidentin bei meiner Arbeit. Dort bespreche ich mit den Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen Fragen zum Arbeitsablauf im Parlament. Wann tagen welche Ausschüsse? Welcher Ausschuss soll sich mit einem neuen Gesetzesvorschlag befassen? Wie werden die Rechte der Abgeordneten gewahrt?


Der Bezug von BAföG und Wohngeld schließt eine Einbürgerung nicht aus.
