Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Die aktuellen Hebesätze der Stadt Felsberg betragen aktuell nicht 660 % für die Grundsteuern A und B, sondern 600 % für die Grundsteuer A und 495 % für die Grundsteuer B. Die Hebesatzempfehlungen des Landes liegen da etwas niedriger, orientieren sich aber an einer angenommenen Aufkommensneutralität ohne Berücksichtigung der haushaltspolitischen Rahmenbedingungen.
Mein christlicher Glaube ist mir ein wichtiger Leitfaden in der Politik
Aus diesem Grund wird bei der Berücksichtigung der Lebensarbeitszeit auf die belegten Monate und somit auf Versicherungs- oder Beitragsjahre abgestellt, nicht auf die wöchentliche Arbeitszeit.
Meiner persönlichen Meinung nach ist hier der bürokratische Aufwand sehr hoch.
