Günter Krings, 2025
Günter Krings
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Frage von Reiner L. •

Gibt es Verpflichtungen seitens Versicherer Wohngebäude gegen Elementarschäden zu versichern

Sehr geehrter Herr Frings,
ich wende mich an Sie, da Sie offensichtlich meinem Wohnort am nächsten gelegen sind.
Bei der Flut 2021 wurde mein Einfamilienhaus, welches zum damaligen Zeitpunkt nicht gegen Elementar versichert war, auch in Mitleidenschaft gezogen.
Die Schäden wurde Dank der Fluthilfe des Bundes und von mir ausgeglichen. Noch am Folgetag des Unglückes habe ich eine Elementarversicherung bei der Allianz abgeschlossen.
Diese wurde mit jetzt seitens Allianz gekündigt, mit dem Hinweis, dass das Gebäude in einem Risikogebiet läge und nur unter deutlicher Erhöhung der Beiträge weiter versichert werden könnte.
Die Erhöhung von derzeit jährlich 1300,--€ auf neu ca 3500,--€ finde ich nicht in Ordnung, bezeichne es sogar als Wucher.
Deshalb die Frage, gibt es seitens des Gesetzgebers Hinweise bzw Empfehlungen, wie ich mich dagegen zur Wehr setzen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner L.

Günter Krings, 2025
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie die drastische Beitragsanpassung Ihrer Versicherung schildern. Die Situation, dass sich Ihre Prämie von 1.300 Euro auf 3.500 Euro fast verdreifacht hat, ist für einen Privathaushalt eine enorme Belastung. Gerade in Mechernich, wo die Menschen bereits durch die Ereignisse von 2021 schwer geprüft wurden, ist diese Entwicklung besonders bitter.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich als Bundestagsabgeordneter keine Rechtsberatung im Einzelfall durchführen darf. Dennoch möchte ich Ihnen einige Hinweise zur aktuellen Lage und zu Ihren Möglichkeiten geben:

Oft ist ein solch hohes Angebot ein „Sanierungsangebot“. Fragen Sie die Ihre Versicherung aktiv, ob die Prämie sinkt, wenn Sie einen deutlich höheren Selbstbehalt (z. B. 2.500 oder 5.000 Euro) akzeptieren. Dies kann die laufenden Fixkosten senken, während Sie gegen den existenzbedrohenden Totalschaden weiterhin abgesichert bleiben.

Sollten Sie das Gefühl haben, dass die Kündigung oder die Preisanpassung nicht rechtmäßig erfolgt ist, können Sie sich kostenlos an den Versicherungsombudsmann e. V. wenden. Dies ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherern klärt.

In Hochrisikogebieten scheitern Standard-Vergleichsportale oft. Es gibt jedoch spezialisierte Versicherungsmakler, die Zugang zu Nischenanbietern oder speziellen Deckungskonzepten haben, die auch in Mechernich bezahlbare Konditionen anbieten können.

Die Unionsfraktion setzt sich in Berlin aktiv dafür ein, dass wir eine bundesweite Lösung für die Elementarschadenversicherung finden. Unser Ziel ist ein Modell, das sicherstellt, dass Versicherungsschutz bezahlbar bleibt – auch in Regionen, die klimatisch besonders exponiert sind. Wir diskutieren hierzu aktuell intensiv über eine Kopplung von privatem Versicherungsschutz und staatlicher Absicherung bei Extremereignissen.

Ich nehme Ihr Beispiel mit in die laufenden Beratungen meiner Fraktion, um zu verdeutlichen, unter welchem Druck die Eigenheimbesitzer in NRW stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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