Nach der Einschätzung unseres gesundheitspolitisches Sprecher Dr. Christos Pantazis wird durch die Streichung der Angemessenheitsprüfung keine gesetzliche Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen abgeschafft.
Stimmt, nach einem anstrengenden Wahlkampf und einigen persönlichen Schicksalsschlägen habe ich mir erst einmal etwas Zeit zur Erholung genommen. Seit Anfang dieses Jahres habe ich keine einzige Abstimmung verpasst – und ich bin zuversichtlich, dass das auch so bleibt.
Eine Abschaffung der Haltefrist ausschließlich für Kryptowährungen würde diese Systematik durchbrechen.
Die Rente für langjährig Versicherte, also die Möglichkeit, verfrüht mit Abschlägen in Höhe von bis zu 14,4 Prozent in Rente zu gehen, soll auf 64 Jahre angehoben und anschließend parallel zur Entwicklung des allgemeinen Renteneintrittsalters weiterentwickelt werden. Die bestehende Spanne von drei Jahren bleibt dabei erhalten. Damit wird dieses Modell in angepasster Form fortgeführt. Jedoch muss hier auch abgewartet werden, wie der genaue Übergang dann final aussieht.
