Seit 2016 fordern die Bundesländer ein Berufsgesetz für Osteopathie – warum verweigert die Bundesregierung bis heute eine Regelung, die Patientenschutz und Berufsanerkennung sicherstellen würde?
Sehr geehrter Herr Sorge,
seit 2016 fordern die Länder einstimmig ein Berufsgesetz für Osteopathie – bisher ohne Umsetzung.
Wie kann es sein, dass akademisch ausgebildete Osteopath:innen mit Masterabschluss ihren Beruf nur mit zusätzlicher Heilpraktikererlaubnis ausüben dürfen, während Heilpraktiker ohne osteopathische Ausbildung osteopathisch tätig sein dürfen? Wo bleibt hier der Patientenschutz?
Die aktuelle Regelung verstößt gegen Art. 12, 3, 14 GG, gegen EU-Recht (Richtlinie 2005/36/EG, Diskriminierungsverbot, Niederlassungsfreiheit) sowie gegen internationale Standards (WHO-Benchmarks 2010, CEN-Standard 16686:2015).
Folgen: Abwanderung qualifizierter Fachkräfte, fehlende Versorgungssicherheit, verpasste Chancen für Prävention und Entlastung des Gesundheitssystems.
Welche konkreten Schritte planen Sie, um zeitnah ein Berufsgesetz einzuführen und Patientenschutz wie Berufsanerkennung sicherzustellen?
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Frau E.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur beruflichen Regelung der Osteopathie. Die Bundesregierung nimmt die wiederholten Forderungen der Länder nach einem Berufsgesetz für die Osteopathie ebenso wie die Anliegen der Fachverbände und Patienten ernst. Es ist uns bewusst, dass die derzeitige Rechtslage Unklarheiten mit sich bringt. Daher teilen wir die Einschätzung, dass hochqualifizierte Fachkräfte, insbesondere mit einem akademischen Abschluss in Osteopathie, besser rechtlich abgesichert und anerkannt werden sollten. Gleichzeitig ist uns wichtig, klare Qualitätsstandards für die Berufsausübung zu schaffen und die Patientensicherheit zu erhöhen. Im Bundesministerium für Gesundheit arbeiten wir derzeit an der Prüfung und Konzeption möglicher berufsrechtlicher Regelungen für die Osteopathie. Unser Ziel ist es, Eckpunkte für ein Berufsgesetz zu entwickeln, das eine bundeseinheitliche Ausbildung und Qualifikation definiert, den Zugang zum Beruf klar regelt, sich an internationalen Standards orientiert, und die Einbindung in das Gesundheitssystem ermöglicht, ohne unnötige Bürokratie zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Tino Sorge