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Nina Warken
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Frage von Anna E. •

Seit 2016 fordern die Bundesländer ein Berufsgesetz für Osteopathie – warum verweigert die Bundesregierung bis heute eine Regelung, die Patientenschutz und Berufsanerkennung sicherstellen würde?

Sehr geehrte Frau Warken,seit 2016 fordern die Länder einstimmig ein Berufsgesetz für Osteopathie – bisher ohne Umsetzung.
Wie kann es sein, dass akademisch ausgebildete Osteopath:innen mit Masterabschluss ihren Beruf nur mit zusätzlicher Heilpraktikererlaubnis ausüben dürfen, während Heilpraktiker ohne osteopathische Ausbildung osteopathisch tätig sein dürfen? Wo bleibt hier der Patientenschutz?Die aktuelle Regelung verstößt gegen Art. 12, 3, 14 GG, gegen EU-Recht (Richtlinie 2005/36/EG, Diskriminierungsverbot, Niederlassungsfreiheit) sowie gegen internationale Standards (WHO-Benchmarks 2010, CEN-Standard 16686:2015).
Folgen: Abwanderung qualifizierter Fachkräfte, fehlende Versorgungssicherheit, verpasste Chancen für Prävention und Entlastung des Gesundheitssystems.Welche konkreten Schritte planen Sie, um zeitnah ein Berufsgesetz einzuführen und Patientenschutz wie Berufsanerkennung sicherzustellen?Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau E.

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.

Herzlichen Dank! 

Mit freundlichen Grüßen 

Nina Warken MdB

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