Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens
Sehr geehrte Frau K.,
Die Einstufung der Alternative für Deutschland als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ein ernstzunehmendes Indiz.
Auch mich bestürzt der Hass und die Hetze, die von der Alternative für Deutschland ausgehen. Ich nehme diese Entwicklung sehr ernst und stehe einem Parteiverbotsverfahren grundsätzlich offen gegenüber, wenn die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Es muss also sehr intensiv geprüft werden, ob die Bedingungen für ein Verbot erfüllt sind, bevor ein Verfahren eingeleitet wird. Das heißt aber auch umgekehrt, wenn nach gründlicher Prüfung die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann muss dieses Instrument auch genutzt werden.
Jede Anstrengung für bessere Rahmenbedingungen ist lohnenswert. Das muss allerdings im Rahmen des Haushalts finanziert werden, nicht durch ein Sondervermögen.

