Auf welcher Erkenntnisgrundlage fußt die letzte Reform der Regierung bezüglich Krankschreibungen, sachgrundlose Befristungen etc.?
Hallo Herr Henrichmann,
Mir erscheint die Zielsetzung des Reformpaketes völlig konträr zur voraussichtlich erzielten Wirkung. Krankstände zu senken ist in meinen Augen auch dringend nötig, die Ursache liegt ja nun aber nicht in der Möglichkeit sich telefonisch krank zu melden, sondern darin begründet, dass Menschen krank werden, nicht zuletzt auch durch zu Hohe Beanspruchung u.a. durch Arbeit. Soll nicht vielmehr ein Klima der Angst unter, dank sachgrundloser Befristung bis 4 Jahre, erzeugt werden, damit dem AG bloß keinen Grund gibt noch weiter zu befristen? Mich würde sehr interessieren woher die Annahme stammt, erschwerte Krankmeldungen würden die Menschen gesünder machen. Oder liegt dem ganzen die pauschale Unterstellung zugrunde, dass Menschen ugs. blaumachen? Das wäre kein Zeugnis von Vertrauen gegenüber dem Bürger.
Ich bin auf Ihre Sichtweise gespannt und bedanke mich herzlich vorab!
Marco H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Vorauszuschicken ist, dass es sich derzeit noch nicht um eine “Reform“ handelt, sondern lediglich der Koalitionsausschuss sich auf entsprechende Regelungen geeinigt hat. Diese Einigung stellt erst einmal lediglich einen “Debattenanstoß“ dar. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt noch nicht vor, so dass es noch zu Änderungen oder Anpassungen kommen kann.
Allerdings ist es auch jetzt bereits so, dass, wer krank ist, dem Arbeitgeber die Krankheit sofort melden muss. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („AU“) ist in der Regel erst ab dem 4. Krankheitstag fällig. Schon heute gilt: Arbeitgeber dürfen eine AU ab dem 1. Tag verlangen, sogar bei nur eintägiger Erkrankung. Viele Arbeitgeber tun dies auch.
Künftig soll nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses die ärztliche Bescheinigung grundsätzlich ab dem 1. Krankheitstag vorliegen. Das heißt: Sobald jemand krank ist und nicht arbeiten kann, wird das auch ärztlich bestätigt. Videosprechstunden und die Möglichkeit der rückwirkenden AU bleiben aber erhalten.
Es geht darum, eine transparente, missbrauchsunanfällige und faire Regel zu haben, die sowohl diejenigen schützt, die krank sind, als auch diejenigen, die den jeweiligen Job in der Zeit eines Ausfalls erledigen. Trotz der neuen Regel bleiben abweichende Vereinbarungen in Tarifverträgen und Betrieben weiterhin möglich.
Die von Ihnen weiter angesprochene ausgeweitete Befristung soll mehr Flexibilität in den Arbeitsmarkt bringen. Aber auch hier gilt das oben gesagte: Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Die Beratungen sind daher abzuwarten.
Für Rückfragen und Anmerkungen können Sie mich jederzeit auch unter marc.henrichmann@bundestag.de erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Henrichmann

