Bundestag - Fragen & Antworten

Portrait von Wilfried Oellers
Antwort ausstehend von Wilfried Oellers CDU
Portrait von Ronald Gläser
Antwort 15.07.2026 von Ronald Gläser AfD

Ehe ich jetzt anfange selbst nachzurechnen oder die KI zu befragen, antworte ich lieber so: Falls Sie darauf anspielen, dass die Folgekosten den Preis von Kernkraft deutlich erhöhen würden, wenn sie komplett eingepreist wären, dann ist das eine zulässige Frage, der es sich zu widmen lohnt.

Portrait von Hülya Düber
Antwort 16.07.2026 von Hülya Düber CSU

Ich habe dem Gesetz zugestimmt, weil die erhebliche Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen und weitere Beitragssprünge vermieden werden müssen. Zugleich müssen Therapieabbrüche und längere Wartezeiten verhindert werden.

Der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler ist hier zu sehen.
Antwort 17.07.2026 von Fritz Güntzler CDU

Zunächst eine wichtige Klarstellung zur heutigen Rechtslage: Mit 48 Versicherungsjahren zählen Sie zu den „besonders langjährig Versicherten". Nach geltendem Recht können Sie deshalb bereits mit 65 Jahren – also voraussichtlich 2031 – ohne Abschläge in Rente gehen. Eine Pflicht, bis 67 zu arbeiten, besteht für Sie heute nicht. Die von Ihnen befürchtete Aussicht, „die 50 Jahre vollzumachen", ergibt sich aus der aktuellen Regelung also nicht.