Durch das GKV-BStabG drohen Budgetierung und Praxissterben. Wie verantworten Sie diesen systematischen Abbau von Psychotherapie-Plätzen, der die ohnehin kritischen Wartezeite?
Die De-Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen war ein essenzielles Instrument, um die extrem hohe Nachfrage zumindest teilweise abzufedern. Die erneute strikte Budgetierung entzieht den Praxen die finanzielle Kalkulierbarkeit. Schätzungen von Fachverbänden zufolge droht durch diesen ökonomischen Druck – insbesondere bei geteilten Arztsitzen – ein Rückgang der ambulanten Kapazitäten um bis zu 25 Prozent.
2. Streichung der Angemessenheitsklausel: Der Wegfall des gesetzlichen Schutzmechanismus zur Mindestvergütung je Zeiteinheit entwertet die hochqualifizierte therapeutische Arbeit. Dies führt mittelfristig zu einer Flucht von Fachkräften aus dem System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hin zu reinen Privatpraxen, was die Selektion nach Einkommen weiter verschärft.
Die vermeintliche kurzfristige Einsparung im GKV-System erzeugt enorme, zeitversetzte Folgekosten in anderen Sektoren: durch Chronifizierungen, vermeidbare stationärer Aufenthalte

