
Das Beitragsstabilisierungsgesetz zielt darauf ab, die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt zu stabilisieren. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Sicherstellung notwendiger Behandlungen im Einzelfall und der gesamtwirtschaftlichen Steuerung der Vergütungssystematik.
Datenschutz ernst nehmen, aber keine Zwangsakte erfinden.
Die Nutzung der ePA folgt strikten Datenschutzrichtlinien. Versicherte behalten die Kontrolle über ihre Daten und können entscheiden, welche Informationen gespeichert und geteilt werden.
Für mich ist klar: Patientinnen und Patienten müssen grundsätzlich selbst bestimmen können, wer Zugang zu ihren Gesundheitsdaten erhält. Dies gilt in besonderem Maße für Informationen zu psychischen Erkrankungen und psychotherapeutischen Behandlungen.
