Es ist wichtig, Frauen in solchen Konfliktlagen bestmöglich zu unterstützen und ihnen verlässliche Beratungs- und Hilfsangebote zur Seite zu stellen.
Die SPD hat sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode dafür eingesetzt, Schwangerschaftsabbrüche rechtssicher außerhalb des Strafrechts zu regeln.
Selbstverständlich würden wir den § 218 StGB streichen, weil es die Entscheidung der Frau selbst sein muss, ob sie eine Schwangerschaft austrägt oder nicht. Ins Strafrecht gehört diese Regelung bestimmt nicht.
Unsere Position zu §218 StGB finden Sie hier: https://www.dielinkebt.de/themen/a-z/detailansicht/srgr-sexuelle-und-reproduktive-gesundheit-und-rechte/
Wir fordern eine Regelung von Abbrüchen für die Frühphase der Schwangerschaft außerhalb des StGB und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Deutschland hat gute Beziehungen zu den USA, zugleich vertreten wir unsere eigenen Interessen in Handels-, Sicherheits- und Außenpolitik selbstbewusst.
