Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Katharina Dröge
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Janine J. •

Guten Tag, wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zu § 218 StGB? Würden Sie die aktuelle Regelung beibehalten oder ändern? Vielen Dank!

Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Liebe Frau J.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Über das Thema Schwangerschaftsabbrüche und die Selbstbestimmung von Frauen über ihren Körper wird seit Jahrzehnten gestritten. In den letzten Jahren hat das Thema wieder an Fahrt aufgenommen und viele Menschen in unserem Land wünschen sich eine Regelung, die Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr kriminalisiert. Die aktuelle Regelung hat dazu geführt, dass sich die Versorgungslage immer weiter verschlechtert und immer weniger Ärztinnen und Ärzte Abbrüche anbieten.

Es kam und kommt aus den verschiedensten Gründen zu ungewollten Schwangerschaften. Wir finden: Frauen brauchen in dieser Situation keine Drohung mit dem Strafgesetzbuch. Sie brauchen Unterstützung, Beratung und die Möglichkeit, eine Entscheidung zu treffen, die für sie die richtige ist. Als Grüne Bundestagsfraktion fordern wir daher eine Regelung von Abbrüchen für die Frühphase der Schwangerschaft außerhalb des Strafgesetzbuchs und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen selbst über ihren Körper und ihr Leben entscheiden können. Eine gute Gesundheitsversorgung inklusive eines gesicherten Zugangs zu Schwangerschaftsabbruch gehört für uns dazu.

Viele Grüße 

Team Dröge 

 

 

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