Guten Tag, wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zu § 218 StGB? Würden Sie die aktuelle Regelung beibehalten oder ändern? Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau J.,
Ihre Nachricht vom 10. Juni hat mich erreicht.
Selbstverständlich würden wir den § 218 StGB streichen, weil es die Entscheidung der Frau selbst sein muss, ob sie eine Schwangerschaft austrägt oder nicht. Ins Strafrecht gehört diese Regelung bestimmt nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi

