Die Schieneninfrastruktur in Deutschland wird nicht nach dem Prinzip eines „Nullsummenspiels“ finanziert, bei dem ein Projekt dem anderen das Budget wegnimmt.
Nach aktuellem Stand kann der Brenner-Basistunnel auch vor Fertigstellung des deutschen Nordzulaufs über die bestehende Strecke Rosenheim–Kufstein angebunden werden. Die Bestandsstrecke wird im Rahmen der Korridorsanierung München–Rosenheim modernisiert. Die weiteren Planungen erfolgen durch die DB InfraGO. Die parlamentarische Befassung zum Brenner-Nordzulauf wird derzeit vorbereitet.
Beim Splitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert, besteuert und die Steuer verdoppelt – das Paar wird also so behandelt, als verdienten beide gleich viel. Für Ihr Ehepaar 1 mit zwei gleichen Einkommen ändert sich nichts durch die Tatsache, dass sie verheiratet sind: Beide zusammen zahlen im Ergebnis dasselbe wie bei einer Einzelbesteuerung. Ihr Ehepaar 2 dagegen profitiert: Wegen des progressiven Tarifs würde der besserverdienende Partner allein deutlich höher besteuert. Durch das Splitting wird ein Teil seines Einkommens rechnerisch in den niedrigeren Tarifbereich des Partners verlagert.
Wir fordern eine Regelung von Abbrüchen für die Frühphase der Schwangerschaft außerhalb des StGB und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Eine Liberalisierung oder Abschaffung des § 218 StGB lehnen wir ab. Die geltende Rechtslage sollte aus unserer Sicht grundsätzlich beibehalten werden

