Wie rechtfertigen Sie als Mitglied des Gesundheitsausschusses ein GKV-Gesetz, das einkommensschwache Chroniker durch das zwingende Vorstrecken der Zuzahlungen im Januar ruiniert?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Borchert,
als Mitglied des Gesundheitsausschusses tragen Sie direkte Verantwortung für das neue GKV-Gesetz. Die Argumentation mit der 1%-Härtefallregelung geht an der Realität der Betroffenen vorbei.
Durch die 50%ige Erhöhung der Zuzahlungen erreichen chronisch Kranke diese Belastungsgrenze oft schon im Januar oder Februar. Menschen mit geringem Einkommen oder kleiner Rente müssen immense Beträge in den Apotheken bar vorstrecken, bevor sie eine Befreiung beantragen können. Dieses Geld fehlt im Alltag für Lebensmittel, was zu gefährlichem Medikamentenstrecken führt. Zudem steigt die Belastungsgrenze durch jede minimale Rentenanpassung automatisch mit.
QUELLE: Der Paritätische Gesamtverband belegt in seiner Expertise „Armut und Gesundheit“, dass finanzielle Vorleistungen bei Zuzahlungen einkommensschwache Chroniker massiv benachteiligen und eine unüberwindbare soziale Barriere im Gesundheitssystem darstellen.
Wie rechtfertigen Sie diese Notlage?

