Richtig ist: Wird ein Privatversicherter sozial hilfebedürftig, sind private Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, einen so genannten Basistarif anzubieten. Wer Bürgergeld bezieht und privat versichert ist, ist in der Regel in diesem Basistarif versichert. Die zusätzlichen Kosten hierfür werden auf sämtliche Versicherte in der privaten Krankenversicherung umgelegt.
Ich habe Vertrauen in die Wahlhelfer*innen und den Rechtsstaat. Beides verdient Respekt und keinen Generalverdacht.
Der Wahlprüfungsausschuss arbeitet unabhängig und strikt nach rechtsstaatlichen Vorgaben. Eine politische Einflussnahme durch einzelne Abgeordnete ist ausgeschlossen. Denn nur so ist gewährleistet, dass jede Beschwerde unparteiisch, transparent und allein auf Grundlage der Fakten geprüft wird.
