Bundestag - Fragen & Antworten

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Antwort 11.08.2026 von Thorsten Frei CDU

Die derzeitige Rechtslage folgt allerdings der unterschiedlichen Systemlogik von gesetzlicher und privater Krankenversicherung: In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden Einkommen in der Regel beitragspflichtig herangezogen, um die Solidarfinanzierung sicherzustellen.