Der bisher vorgelegte Referentenentwurf für eine Elterngeldreform müsse daher genau geprüft werden. Wichtig sei in jedem Fall, dass das Elterngeld die ersten zwölf Lebensmonate eines Kindes bis zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz verlässlich absichere. Dabei solle möglichst viel Wahlfreiheit und Flexibilität für Familien geschaffen werden.
Bei allem Verständnis für Ihre Sorgen um die Kindervorsorge bzw. die Versorgungsqualität ist klar: Wir brauchen strukturelle Reformen, damit Beitragsstabilität nicht nur über Darlehen oder kurzfristige Maßnahmen erkauft wird.
Das Gesetz bleibt bestehen und ermöglicht auch künftig den Zugang zu staatlichen Informationen.
Das gilt auch für das Informationsfreiheitsgesetz, wo eine Reform nicht die Kontrolle des Staates durch die Presse und die Zivilgesellschaft erschweren darf.
