Bundestag - Fragen & Antworten

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 05.12.2025 von Thorsten Frei CDU

Entscheiden sich Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung auch über das 67. Lebensjahr hinaus, weiterhin hoheitlich im Beamtenstatus weiterzuarbeiten, können sie aufgrund mangelnder Rentenversicherungspflicht die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen. Werden sie hingegen mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen daraufhin eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung z.B. in der Privatwirtschaft auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente für sich in Anspruch nehmen.

Porträt Matthias Helferich, MdB
Antwort ausstehend von Matthias Helferich AfD
Antwort ausstehend von Johannes Winkel CDU
Thomas Gebhart
Antwort 09.12.2025 von Thomas Gebhart CDU

In meinen Augen kann und muss man ein Verbotsverfahren gegen eine Partei einleiten, wenn man sich sehr sicher ist, dass die Beweislage ausreichend ist

Portrait von Fabian Gramling
Antwort 22.12.2025 von Fabian Gramling CDU

Aus unserer Sicht darf ein Parteiverbotsverfahren nicht politisch motiviert oder vorschnell eingeleitet werden.