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Maria-Lena Weiss
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Frage von Waltraud D. •

Wie stehen Sie zum Werte-Codex für in Deutschland lebende Ausländer? Wäre es nicht möglich alle Menschen, die auf dem Boden des Grundgesetzes leben auf unabdingbar wichtige Werte zu verpflichten?

Sehr geehrte Frau Weiß,

​da meine bisherige Anfrage leider noch nicht ausreichend beantwortet wurde, möchte ich mein Anliegen präzisieren:

​Ich halte die Loyalitätserklärung bei Einbürgerungen für selbstverständlich. Die deutsche Staatsangehörigkeit soll nur erhalten, wer unsere Werte teilt und das Grundgesetz achtet.

Darüber hinaus sollten sich meines Erachtens alle hier lebenden Ausländer – bereits bei Beantragung der Aufenthaltserlaubnis – explizit auf unsere grundlegenden Normen wie Toleranz, Gewaltfreiheit, Gleichberechtigung und Gesetzestreue verpflichten. Verstöße hiergegen müssten klare Konsequenzen haben.

(Ich muss mich ja z.B. auch mit jedem Mietvertrag auf eine Hausordnung verpflichten, nicht nur beim Kauf einer Wohnung...)

Für die Mehrheit der hier lebenden Ausländer wäre das sicher kein Problem.

​Ich freue mich auf Ihre Stellungnahme zu diesem Vorschlag.

Mit freundlichen Grüßen

Waltraud D.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift und Ihr anhaltendes Interesse an diesem wichtigen Thema.

Der Gedanke eines Werte-Codex für in Deutschland lebende Menschen ist nachvollziehbar und teile ich. Eine offene und vielfältige Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn es ein gemeinsames Fundament gibt, das für alle gilt: die Achtung der Menschenwürde, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und die Anerkennung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Diese Werte sind in Deutschland nicht abstrakt, sondern bereits verbindlich im Grundgesetz verankert. Sie gelten ausnahmslos für alle Menschen, die hier leben – unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus. Wer dauerhaft in Deutschland leben möchte, ist heute schon verpflichtet, sich zu diesen Grundsätzen zu bekennen, an Integrationskursen teilzunehmen und die deutsche Sprache zu erlernen. Das ist geltendes Recht.

Wer einen Aufenthaltstitel oder insbesondere eine Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung beantragt, muss sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen (§ 9, § 10 Aufenthaltsgesetz). Das erfolgt durch eine formelle Erklärung gegenüber der Ausländerbehörde. Gerne führe ich dies aus.

Jeder Aufenthaltstitel setzt voraus, dass die Person:

  • die Rechtsordnung achtet,
  • keine extremistischen oder verfassungsfeindlichen Aktivitäten entfaltet,
  • und den Aufenthalt nicht missbraucht (§ 5 AufenthG).

Wer gegen diese Grundsätze verstößt (z. B. durch Extremismus, Gewalt, schwere Straftaten), kann seinen Aufenthaltstitel verlieren. Ein Wertebekenntnis existiert bereits rechtlich und ist verbindlich im Aufenthaltsgesetz verankert.

Entscheidend ist für mich weiterhin nicht die Form, sondern die Konsequenz: Regeln müssen klar benannt, vermittelt und auch durchgesetzt werden. Integration bedeutet nicht Beliebigkeit, sondern die Bereitschaft, unsere Ordnung zu akzeptieren und aktiv mitzutragen.

Die Union steht daher für eine Integrationspolitik mit klaren Erwartungen, Verbindlichkeit und staatlicher Autorität. Wer die grundlegenden Werte unseres Landes ablehnt oder missachtet, stellt sich außerhalb des gesellschaftlichen Konsenses – und kann auf Dauer kein Teil dieser Gemeinschaft sein.

Melden Sie sich gerne bei mir per Mail, falls Sie weitere Fragen dazu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Maria-Lena Weiss

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