Fragen und Antworten

Die Regelungen zum Familienzuschlag im Beamtenrecht basieren auf dem sogenannten Alimentationsprinzip: Der Staat verpflichtet sich, seinen Beamten eine amtsangemessene Versorgung zu gewähren – dazu zählt auch eine Unterstützung, wenn sie verheiratet sind oder Kinder haben.

Entscheidend ist, dass es rasch eine Lösung gibt, die der Bedeutung und dem Ansehen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Alle personellen Überlegungen sind dem unterzuordnen. Die vergangenen Tage haben gezeigt, dass es wenig sinnvoll ist, die Bewertung einzelner Vorschläge in der breiten Öffentlichkeit zu debattieren. Deshalb werden wir mit der SPD über eine tragfähige Lösung sprechen. Alles andere ist im Moment Spekulation und der Sache nicht zuträglich.

Unsere Position als CDU ist klar. Wir lehnen eine politische Zusammenarbeit mit der AfD ab, da diese Partei unsere freiheitliche und pluralistische Gesellschaft massiv umbauen will und dafür diametral andere Ziele als wir verfolgt.

Die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge ist gesetzlich geregelt. Die Haushaltsberatungen laufen aktuell noch. Dabei setze ich mich für eine spürbare Entlastung ein!