Im Koalitionsvertrag wurde ein Prüfauftrag für eine Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung vereinbart. Wie ist der Stand?
Sehr geehrte Frau Z.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. Januar 2026, auf die ich Ihnen gerne antworte.
Mit dem Klimaanpassungsgesetz (KAnG) und der neuen Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen verfügt der Bund über einen strategischen Rahmen der Klimaanpassung. Jetzt gilt es, diesen Rahmen mit einem klaren Klimaanpassungsmanagement zu unterlegen, umzusetzen und fortzuentwickeln. Ein zentraler nächster Schritt ist außerdem die Sicherung einer auskömmlichen Finanzierung der Klimaanpassung. Das auf Grundlage des Koalitionsvertrages vereinbarte Sonderprogramm Naturschutz und Klimaanpassung ist hierbei ein erster, wichtiger Schritt. Es werden im Zeitraum 2026 – 2029 zunächst befristet 500 Mio. EUR bereitgestellt, hiervon 50 Mio. Euro in 2026 und in den Folgejahren jeweils 150 Mio. Euro.
Da es sich bei Klimaanpassung um eine Zuständigkeit der Länder handelt, wurde (ausgehend von einem Beschluss der 104. Umweltministerkonferenz (UMK)) ein Bund-Länder-Arbeitskreis „Gemeinschaftliche Finanzierung" eingerichtet. Ziel des Arbeitskreises (AK) ist die Ermittlung, ob und wie der Bund sich an der Finanzierung von Länderaufgaben wie Klimaanpassung und Naturschutz beteiligen kann. Der AK soll eine abschließende Sammlung von Fördertatbeständen und Gegenständen benennen, die eine gemeinschaftliche Finanzierung durch Bund und Länder auf den Gebieten des Naturschutzes und der Klimaanpassung erforderlich machen – sowohl kurzfristig innerhalb der bereits bestehenden Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), als auch perspektivisch als Teil einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung.
Der AK tagte zuletzt am 28. November 2025. Dabei wurden die Länder über folgende fachlich erreichte Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterrichtet: in der GAK können 2026 50 Mio. € aus den Mitteln des Sonderprogramms bereitgestellt werden, mit einer Folgefinanzierung von jährlich bis zu 50 Mio. Euro bis 2030, dabei optional degressiv abschmelzend um jährlich 5 Mio. Euro. Diese Mittel können im Förderbereich 4 „investiver, nicht produktiver Naturschutz" eingesetzt werden, womit sich – je nach Anmeldungen der Länder – eine erhebliche monetäre Zusätzlichkeit erzeugen lässt.
Ab 2027 können weitere Fördergegenstände über KTF-Mittel des Sonderprogramms Naturschutz und Klimaanpassung finanziert werden, darunter fallen grundsätzlich auch weitere Bereiche des Naturschutzes in der GAK sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung. Ziel des Bundes ist es, die beiden Zweckbestimmungen Naturschutz und Klimaanpassung sowie die grundsätzliche Zielsetzung „Klimaschutz" des KTF gleichermaßen zu berücksichtigen, die Länder nach Maßgabe des Koalitionsvertrags in diesen Bereichen finanziell zu unterstützen, sie gegenüber der Finanzierung über die reguläre GAK nicht schlechter zu stellen und die zusätzlichen KTF-Mittel nach schlanken Verfahren zügig in der Fläche zu verausgaben.
Beratungen über weitere Fördertatbestände und Gegenstände der gemeinschaftlichen Förderung und die dazu geeigneten Instrumente werden nun zeitnah fortgesetzt – auch zu möglichen Gegenständen einer neuen Gemeinschaftsaufgabe, um die Länder im Bereich der Klimaanpassung künftig systematisch und in der Breite unterstützen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rinkert

