Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Swantje MichaelsenSwantje MichaelsenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN41 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Portrait von Kordula Schulz-AscheKordula Schulz-AscheBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN181 - Main-Taunus Dafür gestimmt
Portrait von Agnieszka BruggerAgnieszka BruggerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN294 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Konstantin von NotzKonstantin von NotzBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang Strengmann-KuhnWolfgang Strengmann-KuhnBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN185 - Offenbach Dafür gestimmt
Portrait Harald Ebner mit blauem Hemd vor grünem Hintergrund. Lächelnd.Harald EbnerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt
Portrait von Johannes WagnerJohannes WagnerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN238 - Coburg Dafür gestimmt
Foto von Stefan Gelbhaar, MdBStefan GelbhaarBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN76 - Berlin-Pankow Enthalten
Portrait von Linda HeitmannLinda HeitmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN19 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Foto Dr. Kirsten Kappert-GontherKirsten Kappert-GontherBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN54 - Bremen I Dafür gestimmt
Portrait von Philip KrämerPhilip KrämerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN187 - Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Julian PahlkeJulian PahlkeBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN25 - Unterems Dafür gestimmt
Portrait von Helge LimburgHelge LimburgBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Portrait von Corinna RüfferCorinna RüfferBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN203 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Lisa BadumLisa BadumBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN236 - Bamberg Dafür gestimmt
Irene MihalicIrene MihalicBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Boris MijatovićBoris MijatovićBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN168 - Kassel Dafür gestimmt
Portrait von Melis SekmenMelis SekmenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN275 - Mannheim Dafür gestimmt
Portrait von Frank BsirskeFrank BsirskeBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN51 - Helmstedt - Wolfsburg Dafür gestimmt
Portrait von Omid NouripourOmid NouripourBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN183 - Frankfurt am Main II Dafür gestimmt
Portrait von Kassem Taher SalehKassem Taher SalehBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN159 - Dresden I Dafür gestimmt
Portrait von Leon EckertLeon EckertBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN214 - Freising Dafür gestimmt
Beate Walter-RosenheimerBeate Walter-RosenheimerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN215 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Foto Dr. Jan-Niclas Gesenhues Jan-Niclas GesenhuesBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN128 - Steinfurt III Dafür gestimmt
Kathrin Henneberger im BundestagKathrin HennebergerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN109 - Mönchengladbach Dafür gestimmt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.