Fragen und Antworten
Das Parteienverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument. Für ein solches Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden – und es ist wichtig, dass das Verfahren eine reelle Aussicht auf Erfolg hat.
Statt eines maximalen Schädigungsbudgets haben wir einen Mix an Policies, wie z.B. die CO2-Bepreisung aber auch unsere Anstrengungen für den Umstieg auf Erneuerbare und E-Mobilität.
Die Wahlerfolge der AfD jüngst in Hessen und Bayern zeigen leider, dass die Partei mittlerweile in ganz Deutschland ein hohes Wähler*innen-Potential hat.
Abstimmverhalten
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Südsudan (UNMISS)
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes SEA GUARDIAN im Mittelmeer
Forderung nach Steuervergünstigung für Agrardiesel ablehnen
Keine Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern an die Ukraine (Beschlussempfehlung)
Über Philip Krämer
Philip Krämer schreibt über sich selbst:
Mein Name ist Philip Krämer und ich bin Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis 187, der den Odenwaldkreis und jeweils die östlichen Teile der Landkreise Darmstadt-Dieburg und Offenbach umfasst. Außerdem bin ich zuständig für die Wahlkreise 186 (Darmstadt) und 188 (Bergstraße) in Südhessen.
Im Bundestag bin ich stellvertretender Vorsitzender des Sportausschusses und vertrete zudem meine Fraktion als Obmann im Sportausschuss, als Mitglied im Verteidigungsausschuss und als Mitglied der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands.“