Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait Dietmar NietanDietmar NietanSPD90 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Georg KippelsGeorg KippelsCDU/CSU91 - Rhein-Erft-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Eugen SchmidtEugen SchmidtAfD91 - Rhein-Erft-Kreis I Nicht beteiligt
Portrait von Rüdiger LucassenRüdiger LucassenAfD92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Detlef SeifDetlef SeifCDU/CSU92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Markus HerbrandMarkus HerbrandFDP92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar AndresDagmar AndresSPD92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Nicht beteiligt
Sanae Abdi, MdBSanae AbdiSPD93 - Köln I Nicht beteiligt
Fabian JacobiAfD93 - Köln I Dagegen gestimmt
Portrait von Reinhard HoubenReinhard HoubenFDP93 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Sven LehmannSven LehmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN94 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Matthias W. BirkwaldMatthias W. BirkwaldDIE LINKE.94 - Köln II Enthalten
Portrait von Katharina DrögeKatharina DrögeBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN95 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Jochen HaugJochen HaugAfD95 - Köln III Nicht beteiligt
Portrait von Rolf MützenichRolf MützenichSPD95 - Köln III Nicht beteiligt
Katrin UhligKatrin UhligBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN96 - Bonn Dafür gestimmt
Portrait von Alexander Graf LambsdorffAlexander Graf LambsdorffFDP96 - Bonn Dafür gestimmt
Portrait von Jessica RosenthalJessica RosenthalSPD96 - Bonn Dafür gestimmt
Portrait von Elisabeth Winkelmeier-BeckerElisabeth Winkelmeier-BeckerCDU/CSU97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Sebastian HartmannSebastian HartmannSPD97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Norbert RöttgenNorbert RöttgenCDU/CSU98 - Rhein-Sieg-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Roger BeckampRoger BeckampAfD98 - Rhein-Sieg-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Nicole WestigNicole WestigFDP98 - Rhein-Sieg-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Sabine GrützmacherSabine GrützmacherBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN99 - Oberbergischer Kreis Nicht beteiligt
Dr. Carsten BrodesserCarsten BrodesserCDU/CSU99 - Oberbergischer Kreis Dagegen gestimmt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.