Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Bernd ReutherBernd ReutherFDP113 - Wesel I Dafür gestimmt
Portrait von Mario BrandenburgMario BrandenburgFDP Dafür gestimmt
Portrait von Judith SkudelnyJudith SkudelnyFDP258 - Stuttgart I Dafür gestimmt
ProfilbildDaniel FöstFDP217 - München-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Stephan ThomaeStephan ThomaeFDP256 - Oberallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Reginald HankeReginald HankeFDP195 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Gero HockerGero HockerFDP34 - Osterholz - Verden Dafür gestimmt
Portrait von Daniela KluckertDaniela KluckertFDP76 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich LechteUlrich LechteFDP233 - Regensburg Dafür gestimmt
Portrait von Nicole WestigNicole WestigFDP98 - Rhein-Sieg-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Christoph MeyerChristoph MeyerFDP80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Renata AltRenata AltFDP262 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Christian SauterChristian SauterFDP135 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Sandra Bubendorfer-LichtSandra Bubendorfer-LichtFDP212 - Altötting Dafür gestimmt
Portrait von Bettina Stark-WatzingerBettina Stark-WatzingerFDP181 - Main-Taunus Dafür gestimmt
Portrait von Otto FrickeOtto FrickeFDP110 - Krefeld I - Neuss II Dafür gestimmt
Portrait von Nico TippeltNico TippeltFDP165 - Zwickau Dafür gestimmt
Portrait von Philipp HartewigPhilipp HartewigFDP161 - Mittelsachsen Dafür gestimmt
Manuel HöferlinManuel HöferlinFDP206 - Worms Dafür gestimmt
Portrait von Pascal KoberPascal KoberFDP289 - Reutlingen Dafür gestimmt
LendersJürgen LendersFDP174 - Fulda Dafür gestimmt
Portrait von Volker WissingVolker WissingFDP211 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Max MordhorstMax MordhorstFDP5 - Kiel Dafür gestimmt
Portrait von Christine Aschenberg-DugnusChristine Aschenberg-DugnusFDP4 - Rendsburg-Eckernförde Dafür gestimmt
Portrait von Frank SchäfflerFrank SchäfflerFDP134 - Minden-Lübbecke I Dafür gestimmt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.