Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Aufsteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Christian WirthChristian WirthAfD299 - Homburg Dagegen gestimmt
Foto Markus UhlMarkus UhlCDU/CSU299 - Homburg Dagegen gestimmt
Esra LimbacherEsra LimbacherSPD299 - Homburg Dafür gestimmt
Portrait von Christian PetryChristian PetrySPD298 - St. Wendel Nicht beteiligt
Nadine SchönNadine SchönCDU/CSU298 - St. Wendel Nicht beteiligt
Portrait von Oliver LuksicOliver LuksicFDP298 - St. Wendel Nicht beteiligt
Profilbild Heiko MaasHeiko MaasSPD297 - Saarlouis Nicht beteiligt
Portrait von Josephine OrtlebJosephine OrtlebSPD296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Portrait von Robin MesaroschRobin MesaroschSPD295 - Zollernalb - Sigmaringen Dafür gestimmt
Portrait von Thomas BareißThomas BareißCDU/CSU295 - Zollernalb - Sigmaringen Dagegen gestimmt
Portrait von Benjamin StrasserBenjamin StrasserFDP294 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Agnieszka BruggerAgnieszka BruggerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN294 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Axel MüllerAxel MüllerCDU/CSU294 - Ravensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Heike EngelhardtHeike EngelhardtSPD294 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Alice WeidelAlice WeidelAfD293 - Bodensee Nicht beteiligt
Volker Mayer-LayVolker Mayer-LayCDU/CSU293 - Bodensee Dagegen gestimmt
Portrait von Josef RiefJosef RiefCDU/CSU292 - Biberach Dagegen gestimmt
Portrait von Martin GersterMartin GersterSPD292 - Biberach Dafür gestimmt
Portrait von Anja ReinalterAnja ReinalterBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN292 - Biberach Dafür gestimmt
Bild von Marcel Emmerich in einem blauen Sakko vor einem grünen Hintergrund.Marcel EmmerichBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN291 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Ronja KemmerRonja KemmerCDU/CSU291 - Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Martin RosemannMartin RosemannSPD290 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Annette Widmann-MauzAnnette Widmann-MauzCDU/CSU290 - Tübingen Dagegen gestimmt
Portrait von Christian KühnChristian KühnBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN290 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Michael DonthMichael DonthCDU/CSU289 - Reutlingen Dagegen gestimmt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.