Chancen-Aufenthaltsrecht

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Ausländer:innen, die mindestens 5 Jahre geduldet in Deutschland leben, ein Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Ihnen soll dadurch die nötige Zeit gewährt werden, um alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen.

Mit 371 Stimmen wurde der Gesetzentwurf von Seiten der Koalitionsfraktionen angenommen. Insgesamt 226 Gegenstimmen kamen aus den Fraktionen CDU/CSU und AfD. Es gab 57 Enthaltungen. Darunter entfielen 20 Enthaltungen auf Abgeordnete der Unionsfraktion, auch zwei FDP-Abgeordnete enthielten sich. Die Fraktion DIE LINKE enthielt sich ebenfalls.

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Dafür gestimmt
371
Dagegen gestimmt
226
Enthalten
57
Nicht beteiligt
82
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Linda TeutebergLinda TeutebergFDP61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Enthalten
Portrait von Jens TeutrineJens TeutrineFDP133 - Herford - Minden-Lübbecke II Dafür gestimmt
Michael TheurerMichael TheurerFDP271 - Karlsruhe-Stadt Nicht beteiligt
Portrait von Michael ThewsMichael ThewsSPD145 - Hamm - Unna II Dafür gestimmt
PressefotoHans-Jürgen ThiesCDU/CSU146 - Soest Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan ThomaeStephan ThomaeFDP256 - Oberallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Alexander ThromAlexander ThromCDU/CSU267 - Heilbronn Dagegen gestimmt
Portrait von Antje TillmannAntje TillmannCDU/CSU193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Enthalten
Portrait von Astrid Timmermann-FechterAstrid Timmermann-FechterCDU/CSU118 - Mülheim - Essen I Dagegen gestimmt
Portrait von Nico TippeltNico TippeltFDP165 - Zwickau Dafür gestimmt
Portrait von Manfred TodtenhausenManfred TodtenhausenFDP102 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Florian ToncarFlorian ToncarFDP260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Markus TönsMarkus TönsSPD123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Carsten TrägerCarsten TrägerSPD243 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen TrittinJürgen TrittinBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN53 - Göttingen Nicht beteiligt
Portrait von Anja Troff-SchaffarzykAnja Troff-SchaffarzykSPD25 - Unterems Dafür gestimmt
Roter Hintergrund, schwarz-weiß Portrait von Derya Türk-NachbaurDerya Türk-NachbaurSPD286 - Schwarzwald-Baar Dafür gestimmt
Foto Markus UhlMarkus UhlCDU/CSU299 - Homburg Dagegen gestimmt
Katrin UhligKatrin UhligBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN96 - Bonn Dafür gestimmt
Portrait von Andrew UllmannAndrew UllmannFDP251 - Würzburg Dafür gestimmt
Portrait von Gerald UllrichGerald UllrichFDP196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg Dafür gestimmt
Portrait von Volker UllrichVolker UllrichCDU/CSU252 - Augsburg-Stadt Nicht beteiligt
Portrait von Frank UllrichFrank UllrichSPD196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg Dafür gestimmt
Foto von Alexander UlrichAlexander UlrichDIE LINKE.209 - Kaiserslautern Nicht beteiligt
Portrait-Foto von Julia VerlindenJulia VerlindenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dafür gestimmt

Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, sogenannte "Kettenduldungen" von Menschen zu verhindern, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und dennoch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten haben. Unter einer Kettenduldung wird verstanden, dass der Duldungsstatus einer Person immer weiter verlängert wird, ohne dass sie einen Aufenthaltsstatus erhält. Um das Bleiberecht zu erhalten, müssen Ausländer:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem gute Deutschkenntnisse, dass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und die eigene Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.

Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, sollen nun für 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Es soll ihnen so erleichtert werden, die Anforderungen für das Bleiberecht zu erfüllen.

Die Bundesregierung hofft, dass Deutschland mit den verbesserten Aufenthaltschancen und erleichterten Voraussetzungen für den Familiennachzug für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen attraktiver wird. Außerdem soll allen Asylbewerber:innen durch den Zugang zu Sprachkursen die Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene soll es vereinfachte Regelungen geben, welche die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren ermöglichen.

Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Vereinfachung von Abschiebungen von Straftäter:innen vorgesehen. So soll sowohl der Entzug des Aufenthaltsrechtes als auch die Anordnung von Abschiebehaft einfacher werden.

Der Ausschuss für Inneres und Heimat gab für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab, welche dazu riet, den Gesetzentwurf anzunehmen.