Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
![]() | Swantje Michaelsen | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | Dafür gestimmt | |
![]() | Kathrin Michel | SPD | 156 - Bautzen I | Dafür gestimmt |
![]() | Mathias Middelberg | CDU/CSU | Dagegen gestimmt | |
![]() | Matthias Miersch | SPD | Dafür gestimmt | |
![]() | Matthias Mieves | SPD | 209 - Kaiserslautern | Dafür gestimmt |
![]() | Irene Mihalic | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 123 - Gelsenkirchen | Dafür gestimmt |
![]() | Boris Mijatović | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 168 - Kassel | Dafür gestimmt |
![]() | Susanne Mittag | SPD | Dafür gestimmt | |
![]() | Amira Mohamed Ali | DIE LINKE. | Dagegen gestimmt | |
![]() | Cornelia Möhring | DIE LINKE. | Dagegen gestimmt | |
![]() | Falko Mohrs | SPD | 51 - Helmstedt - Wolfsburg | Dafür gestimmt |
| Claudia Moll | SPD | 88 - Aachen II | Dafür gestimmt |
![]() | Siemtje Möller | SPD | Dafür gestimmt | |
![]() | Mike Moncsek | AfD | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dagegen gestimmt |
![]() | Dietrich Monstadt | CDU/CSU | Dagegen gestimmt | |
![]() | Matthias Moosdorf | AfD | 165 - Zwickau | Nicht beteiligt |
![]() | Max Mordhorst | FDP | Dafür gestimmt | |
![]() | Maximilian Mörseburg | CDU/CSU | 259 - Stuttgart II | Dagegen gestimmt |
![]() | Michael Müller | SPD | 80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dafür gestimmt |
![]() | Carsten Müller | CDU/CSU | Dagegen gestimmt | |
![]() | Detlef Müller | SPD | 162 - Chemnitz | Dafür gestimmt |
![]() | Stefan Müller | CDU/CSU | 242 - Erlangen | Dagegen gestimmt |
![]() | Axel Müller | CDU/CSU | 294 - Ravensburg | Dagegen gestimmt |
![]() | Claudia Müller | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | Nicht beteiligt | |
![]() | Florian Müller | CDU/CSU | 149 - Olpe - Märkischer Kreis I | Dagegen gestimmt |
Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.
Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.
In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.
Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.