AfD-Antrag: Einrichtungsbezogene Impfpflicht abschaffen

Der von der AfD-Fraktion eingebrachte Antrag sieht die Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor. Hintergrund sei, dass sich durch die Regelungen die ohnehin schon angespannte Situation der Pflegekräfte weiter verschlechtert hätte.

Der Antrag der AfD Fraktion wurde mit 574 Stimmen aus der Ampel-Koalition, der CDU/CSU und der Linksfraktion abglehnt. 71 Abgeordente, darunter die AfD Fraktion, zwei Fraktionslose sowie ein Abgeordneter der CSU stimmten für den Antrag.

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Dafür gestimmt
71
Dagegen gestimmt
574
Enthalten
1
Nicht beteiligt
90
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Konstantin von NotzKonstantin von NotzBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Agnieszka BruggerAgnieszka BruggerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN294 - Ravensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Corinna RüfferCorinna RüfferBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN203 - Trier Dagegen gestimmt
Bild von Marcel Emmerich in einem blauen Sakko vor einem grünen Hintergrund.Marcel EmmerichBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN291 - Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Melis SekmenMelis SekmenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN275 - Mannheim Dagegen gestimmt
Portrait von Katrin Göring-EckardtKatrin Göring-EckardtBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Kassem Taher SalehKassem Taher SalehBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN159 - Dresden I Dagegen gestimmt
Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die KameraLuise AmtsbergBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN5 - Kiel Nicht beteiligt
Portrait von Zoe MayerZoe MayerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN271 - Karlsruhe-Stadt Nicht beteiligt
Portrait von Anton HofreiterAnton HofreiterBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN221 - München-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Saskia WeishauptSaskia WeishauptBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dagegen gestimmt
Portrait von Sven-Christian KindlerSven-Christian KindlerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN42 - Stadt Hannover II Dagegen gestimmt
Portrait von Anja LiebertAnja LiebertBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN102 - Wuppertal I Dagegen gestimmt
Irene MihalicIrene MihalicBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN123 - Gelsenkirchen Dagegen gestimmt
Portrait von Annalena BaerbockAnnalena BaerbockBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dagegen gestimmt
Portrait von Karoline OtteKaroline OtteBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN52 - Goslar - Northeim - Osterode Dagegen gestimmt
Portrait von Anna ChristmannAnna ChristmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN259 - Stuttgart II Dagegen gestimmt
Portrait von Jamila Anna SchäferJamila Anna SchäferBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN219 - München-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Emilia FesterEmilia FesterBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dagegen gestimmt
Profilfoto von Nyke SlawikNyke SlawikBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN101 - Leverkusen - Köln IV Dagegen gestimmt
Portrait von Armin GrauArmin GrauBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN207 - Ludwigshafen/Frankenthal Dagegen gestimmt
Portrait von Awet TesfaiesusAwet TesfaiesusBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dagegen gestimmt
Portrait von Frank BsirskeFrank BsirskeBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN51 - Helmstedt - Wolfsburg Nicht beteiligt
Portrait von Beate Müller-GemmekeBeate Müller-GemmekeBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN289 - Reutlingen Nicht beteiligt
Portrait von Bruno HönelBruno HönelBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN11 - Lübeck Dagegen gestimmt

Schon bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stimmte AfD-Fraktion gegen den Gesetzentwurf  (Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen und weitere Änderungen im Infektionsschutzgesetz). Der jetzt eingebrachte Antrag der Fraktion sieht die Aufhebung des Gesetztes der Bundesregierung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor.

Das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht betrifft Beschäftigte, die unter anderem in Alten- oder Pflegeheimen arbeiten. Diese waren dazu verpflichtet, bis zum 15. März 2022 einen Nachweis zu erbringen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Wenn weder ein Impf- oder Genesenen-Nachweis, noch ein Attest vorliegt, kann der Zutritt und die Beschäftigung in betroffene Einrichtungen untersagt werden. Beim Verdacht auf gefälschte Nachweise kann das Gesundheitsamt Ermittlungen aufnehmen.

Die Fraktion begründet den Antrag zur Aufhebung des geltenen Gesetzes damit, dass die von der Bundesregierung geforderte Impfquote beim Klinikpersonal bereits bei der Einführung des Gesetzes erreicht worden sei. Auch seien die Daten der Bundesregierung in Augen der AfD-Fraktion nicht valide genug, um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zu rechtfertigen.

Des Weiteren bemängelt die Fraktion, dass die ohnehin schon prekäre Situation der Pflegekräfte durch eine weitere Ausdünnung noch weiter verschlechtert werde. Auch die Gesundheitsämter seien durch die Mehrbelastung der Einzelfallprüfung an ihre Belastungsgrenze gelangt, so die Kritik.

Der AfD-Politiker Martin Sichert wirft der Regierung vor, mit dem Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht die Pflegekräfte und auch die Gesellschaft zu spalten. Weiterhin betont er, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht eine massive Belastung für den Pflegesektor bedeute.

Eine ausführliche Debatte zu dem Thema gab es bereits bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Hier können Sie die namentliche Abstimmung und die dazugehörige Debatte auf unserer Seite nachlesen.

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mit 574 Stimmen aus den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, der CDU/CSU und der Linksfraktion abgelehnt. 71 Abgeordnete, darunter die AfD-Fraktion, zwei Fraktionslose und ein CSU-Abgeordneter stimmten für den Antrag.

Anmerkung der Redaktion:

Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der AfD-Fraktion eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der AfD-Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses. Da die Ampel-Koalition im Ausschuss eine Mehrheit hat, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, SPD, FDP und Grüne, Linke sowie große Teile der Unionsfraktion hätten für den Antrag der AfD-Fraktion gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der AfD-Fraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Antrag der AfD-Fraktion."