Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen und weitere Änderungen im Infektionsschutzgesetz

Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht eine Pflicht zur Impfung gegen das Corona-Virus für Beschäftigte aus bestimmten Arbeitsfeldern vor. Der Gesetzentwurf sieht auch weitere Änderungen vor. Unter anderem sollen sich in Zukunft etwa Apotheker:innen und Tierärzt:innen an der Impfkampagne beteiligen dürfen.

Der Gesetzetwurf wurde mit Stimmen aus den Fraktionen der Regierungskoalition und Unionsfraktion angenommen. In der namentlichen Abstimmung stimmten 569 Abgeordnete für den Entwurf. Aus der AfD-Fraktion kamen 79 Gegenstimmen. 38 Abgeordnete enthielten sich.

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Dafür gestimmt
569
Dagegen gestimmt
79
Enthalten
38
Nicht beteiligt
50
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.

Der eingebrachte Gesetzentwurf der Regierungsparteien SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vor. Unter anderem sollen Beschäftigte, die in Alten- oder Pflegeheimen arbeiten, bis zum 15. März 2022 einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft oder genesen sind beziehungsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Abgelaufene Nachweise müssen innerhalb eines Monats erneuert werden.

Beim Verdacht auf gefälschte Nachweise kann das Gesundheitsamt Ermittlungen aufnehmen. Wenn weder ein Impf- oder Genesenen-Nachweis noch ein Attest vorliegt, kann der Zutritt und die Beschäftigung in betroffenen Einrichtungen untersagt werden. Diese Regelung gilt dann zum Beispiel in Alten- und Pflegeheimen.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, eine höhere Impfbereitschaft bei den Arbeitnehmenden herzustellen, die tagtäglich mit vulnerablen Gruppen zu tun haben. Dabei steht für die Bundesregierung der Schutz dieser vulnerablen Gruppen im Vordergrund. Gleichzeitig soll die Belastung der Krankenhäuser durch die Maßnahmen gesenkt werden.

Um eine höhere Impfnachfrage bewältigen zu können, soll der Kreis derjenigen erweitert werden, die gegen das Corona-Virus impfen dürfen. Nun sollen auch Apotheker:innen, Tierärzt:innen sowie Zahnärzt:innen impfen können, sofern sie die fachliche Ausbildung dafür haben.

Weiterhin sollen Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich erhalten. So sollen unter anderem Verluste durch das Verschieben von planbaren Operationen kompensiert werden.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte, dass das schnelle Handeln in dieser Notsituation von größter Bedeutung sei. Mit der Gesetzesänderung solle erreicht werden, dass die Bevölkerung gut über die Winterwelle kommt. Außerdem könne so vor weiteren Infektionswellen geschützt werden. Des Weiteren lobte er die Zusammenarbeit mit der Opposition. Das gemeinsame Ziel sei es, Weihnachten wie gewohnt sicher feiern zu können.

Die Unionsparteien CDU und CSU sprachen sich grundsätzlich auch für die Maßnahmen der Regierungsparteien aus. Erwin Rüddel (CDU) kritisierte jedoch, dass die nun getroffenen Maßnahmen nicht weit genug gehen würden. Die Unionsfraktion fordert daher mehr Handlungsspielraum für die Länder und wiederholt, dass es ein Fehler sei, die epidemische Notlage von nationaler Tragweite auslaufen zu lassen.

Die Grünen-Politikerin Maria Klein-Schmeink konterte, dass es das Verschulden der CDU/CSU sei, dass es nicht genug Vorbereitungen für das Infektionsgeschehen im Herbst gegeben habe. Sie verteidigte außerdem die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppe, da sie Schutz und Frieden in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen herstelle. Klein-Schmeink betonte auch, dass es wichtig sei, über die allgemeine Impfpflicht für alle Bundesbürger:innen zu reden.

Tino Chrupalla von der AfD-Fraktion kritisierte hingegen, dass sich die Haltung einiger Politiker:innen zur Impfpflicht geändert habe. Ihm zufolge beschädige dies das Vertrauen der Bürger:innen in die Politik. Die AfD fordert indes eine Reform des Pflegesektors und eine bessere Bezahlung von Pflegekräften.

Die FDP verwies auf die prekäre Lage von Kindern in der Pandemie. Christine Aschenberg-Dungus forderte, dass es keine weiteren Schulschließungen geben dürfe.

Susanne Ferschl (DIE LINKE) hingegen stellte die Pflegekräfte in den Vordergrund. Die Linksfraktion forderte in ihrem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf einen Pflegebonus von 1 000 Euro für Festangestellte. Außerdem drängte sie auf die unverzügliche Freigabe der Impfstoff-Patente, um die Pandemie global bekämpfen zu können.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen aus den Fraktionen der Regierungskoalition und Unionsfraktion angenommen. In der namentlichen Abstimmung stimmten 569 Abgeordnete für den Entwurf. Aus der AfD-Fraktion kamen 79 Gegenstimmen. 38 Abgeordnete enthielten sich. Die Abstimmung wurde als Gewissensfrage behandelt, weshalb einige Abgeordnete gegen die Parteilinie stimmten.