Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Triage-Entscheidungen)

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes legt Regeln zu zukünftigen Triage-Entscheidungen auf Intensivstationen fest. Abgestimmt wurde über eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, die empfahl den Entwurf anzunehmen.

Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.

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Dafür gestimmt
366
Dagegen gestimmt
284
Enthalten
5
Nicht beteiligt
81
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Johannes HuberJohannes Huberfraktionslos214 - Freising Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan SeidlerStefan Seidlerfraktionslos1 - Flensburg – Schleswig Enthalten
Portrait von Uwe WittUwe Wittfraktionslos9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Robert FarleRobert Farlefraktionslos74 - Mansfeld Dagegen gestimmt
Portrait von Anna KassautzkiAnna KassautzkiSPD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dafür gestimmt
Portrait von Nina ScheerNina ScheerSPD10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dafür gestimmt
Jürgen Berghahn, vor rotem HintergrundJürgen BerghahnSPD135 - Lippe I Dafür gestimmt
Tim Klüssendorf Pressefoto - Fotograf Fionn GrosseTim KlüssendorfSPD11 - Lübeck Dafür gestimmt
Dagmar Schmidt, MdB (2017)Dagmar SchmidtSPD172 - Lahn-Dill Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard DaldrupBernhard DaldrupSPD130 - Warendorf Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LaremAndreas LaremSPD186 - Darmstadt Dafür gestimmt
Portrait von Frank SchwabeFrank SchwabeSPD121 - Recklinghausen I Dafür gestimmt
Portrait von Felix DöringFelix DöringSPD173 - Gießen Dafür gestimmt
Profilbild Heiko MaasHeiko MaasSPD297 - Saarlouis Nicht beteiligt
Portrait von Mathias SteinMathias SteinSPD5 - Kiel Dafür gestimmt
Portrait von Johannes FechnerJohannes FechnerSPD283 - Emmendingen - Lahr Dafür gestimmt
Pressebild Parsa MarviParsa MarviSPD271 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Lennard OehlLennard OehlSPD180 - Hanau Dafür gestimmt
Roter Hintergrund, schwarz-weiß Portrait von Derya Türk-NachbaurDerya Türk-NachbaurSPD286 - Schwarzwald-Baar Dafür gestimmt
Timon GremmelsTimon GremmelsSPD168 - Kassel Dafür gestimmt
Portrait von Matthias MievesMatthias MievesSPD209 - Kaiserslautern Dafür gestimmt
Jens Peick Jens PeickSPD142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Melanie WeglingMelanie WeglingSPD184 - Groß-Gerau Dafür gestimmt
Portrait von Hubertus HeilHubertus HeilSPD45 - Gifhorn - Peine Dafür gestimmt
Portrait von Rolf MützenichRolf MützenichSPD95 - Köln III Dafür gestimmt

Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.

Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.

Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.

Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.