Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt Änderungen am Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vor. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll das BZRG an die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und Großbritannien angepasst werden.

Durch den Rechtsausschuss wurde der Entwurf ergänzt, sodass zukünfitg die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen explizit in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Der Paragraf 130 StGB, welcher den Tatbestand der Volksverhetzung definiert, soll um einen neuen Absatz ergänzt werden.

Für den Entwurf stimmten die  514 Abgeordneten der Regierungskoalition sowie der Unionsfraktion geschlossen. Gegen den Entwurf stimmten die AfD sowie bis auf Dr. Petra Sitte auch die Linksfraktion. Neben Petra Sitte enthielt sich auch der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler.

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Dafür gestimmt
514
Dagegen gestimmt
92
Enthalten
2
Nicht beteiligt
128
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Katja MastKatja MastSPD279 - Pforzheim Dafür gestimmt
Portrait von Uli GrötschUli GrötschSPD235 - Weiden Dafür gestimmt
Portrait von Falko MohrsFalko MohrsSPD51 - Helmstedt - Wolfsburg Dafür gestimmt
Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-NordGabriela HeinrichSPD244 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Sarah RyglewskiSarah RyglewskiSPD54 - Bremen I Nicht beteiligt
Foto Udo SchiefnerUdo SchiefnerSPD111 - Viersen Dafür gestimmt
Portrait von Carsten SchneiderCarsten SchneiderSPD193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Andreas SchwarzAndreas SchwarzSPD236 - Bamberg Dafür gestimmt
Portrait von Ruppert StüweRuppert StüweSPD79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dafür gestimmt
Profilfoto Mahmut ÖzdemirMahmut ÖzdemirSPD116 - Duisburg II Dafür gestimmt
Portrait von Marja-Liisa VöllersMarja-Liisa VöllersSPD40 - Nienburg II - Schaumburg Dafür gestimmt
Portrait von Andreas PhilippiAndreas PhilippiSPD53 - Göttingen Dafür gestimmt
Lena WernerLena WernerSPD202 - Bitburg Dafür gestimmt
Dennis Rohde, MdB (SPD)Dennis RohdeSPD27 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Katrin Zschau, Bundestagskandidatin für HRO und LRO IIKatrin ZschauSPD14 - Rostock - Landkreis Rostock II Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang HellmichWolfgang HellmichSPD146 - Soest Dafür gestimmt
Brian NickholzBrian NickholzSPD122 - Recklinghausen II Dafür gestimmt
Sanae Abdi, MdBSanae AbdiSPD93 - Köln I Dafür gestimmt
Josip Juratovic MdBJosip JuratovicSPD267 - Heilbronn Dafür gestimmt
Daniel BaldyDaniel BaldySPD205 - Mainz Dafür gestimmt
Cansel KiziltepeCansel KiziltepeSPD83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dafür gestimmt
Leni Breymaier MdB, Fotograf: Fionn GroßeLeni BreymaierSPD270 - Aalen - Heidenheim Dafür gestimmt
Portrait von Anette KrammeAnette KrammeSPD237 - Bayreuth Nicht beteiligt
Portrait von Karamba DiabyKaramba DiabySPD72 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Kevin LeiserKevin LeiserSPD268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf schlägt vor, das Bundeszentralregistergesetz im Rahmen einiger Änderungen an die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Großbritannien anzupassen. Diesbezüglich beinhaltet der Entwurf Regelungen, mit denen der Austausch zwischen den Mitgliedstaaten der EU und dem Vereinigten Königreich von Informationen in den jeweiligen Strafregistern beibehalten werden kann. Der Standard der Strafregistervernetzung zwischen den EU-Mitgliedstaaten für den Austausch mit dem Vereinigten Königreich wird fortgeführt. Die bisherige technische Infrastruktur für den Austausch von Strafregisterinformationen mit dem Vereinigten Königreich soll auch weiterhin genutzt werden.

Da die EU-Kommission gerügt hatte, dass Deutschland den „Rahmenbeschlusses 2008 / 913 / JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ insbesondere bezüglich des öffentlichen Leugnens und gröblichen Verharmlosens unzureichend umgesetzt habe, wurde der Gesetzentwurf durch den Rechtsausschuss so geändert, dass in Zukunft die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen explizit im Strafgesetzbuch genannt werden. Der Paragraf 130 StGB soll um einen neuen Absatz ergänzt werden.

Zudem soll mit dem geänderten BZRG die EU-Verordnung (2019/816) zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen, abschließend auf nationaler Ebene durchgeführt werden.

Weitere Einzelregelungen schlagen vor, Anpassungen an Digitalisierungsvorhaben des Bundes sowie die Verbesserung des Datenschutzes vorzunehmen.