Wahlrecht für benachteiligte Personengruppen durchsetzen (Gesetzentwurf der FDP-Fraktion)

Mit ihrem Gesetzentwurf fordert die FDP-Fraktion dahingehende Änderungen am Bundeswahlgesetz, dass benachteiligte Personengruppen nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Auch die Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Grüne legten einen gemeinsam verfassten Gesetzentwurf zu diesem Thema vor, die Regierungskoalition brachte außerdem einen Antrag vor.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die AfD-Fraktion erhielt sich komplett, die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür.

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Dafür gestimmt
170
Dagegen gestimmt
345
Enthalten
68
Nicht beteiligt
126
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Thomas SattelbergerThomas SattelbergerFDP219 - München-Süd Dafür gestimmt
Stefan Sauer, MdBStefan SauerCDU/CSU184 - Groß-Gerau Dagegen gestimmt
Portrait von Christian SauterChristian SauterFDP135 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Anita SchäferAnita SchäferCDU/CSU210 - Pirmasens Dagegen gestimmt
Portrait von Axel SchäferAxel SchäferSPD140 - Bochum I Dagegen gestimmt
Portrait von Frank SchäfflerFrank SchäfflerFDP134 - Minden-Lübbecke I Nicht beteiligt
Portrait von Wolfgang SchäubleWolfgang SchäubleCDU/CSU284 - Offenburg Dagegen gestimmt
Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.Ulle SchauwsDIE GRÜNEN114 - Krefeld II - Wesel II Dafür gestimmt
Portrait von Nina ScheerNina ScheerSPD10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas ScheuerAndreas ScheuerCDU/CSU229 - Passau Nicht beteiligt
Portrait von Marianne SchiederMarianne SchiederSPD234 - Schwandorf Dagegen gestimmt
Foto Udo SchiefnerUdo SchiefnerSPD111 - Viersen Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrike Schielke-ZiesingUlrike Schielke-ZiesingAfD17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Enthalten
Portrait von Jana SchimkeJana SchimkeCDU/CSU62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I Dagegen gestimmt
Portrait von Wieland SchinnenburgWieland SchinnenburgFDP22 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Tankred Schipanski (CDU)Tankred SchipanskiCDU/CSU192 - Gotha - Ilm-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Robby SchlundRobby SchlundAfD194 - Gera – Greiz – Altenburger Land Nicht beteiligt
Nils Schmid MdB SPDNils SchmidSPD262 - Nürtingen Dagegen gestimmt
Portrait von Christian SchmidtChristian SchmidtCDU/CSU243 - Fürth Dagegen gestimmt
Dagmar Schmidt, MdB (2017)Dagmar SchmidtSPD172 - Lahn-Dill Dagegen gestimmt
Portrait von Ulla SchmidtUlla SchmidtSPD87 - Aachen I Dagegen gestimmt
Bild Uwe SchmidtUwe SchmidtSPD55 - Bremen II - Bremerhaven Dagegen gestimmt
Portrait von Frithjof SchmidtFrithjof SchmidtDIE GRÜNEN140 - Bochum I Nicht beteiligt
Portrait von Stefan SchmidtStefan SchmidtDIE GRÜNEN233 - Regensburg Dafür gestimmt
Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU)Claudia SchmidtkeCDU/CSU11 - Lübeck Dagegen gestimmt

Die FDP führt in der Begründung des Gesetzentwurfes auf, dass die Teilnahme an Wahlen für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Element ihrer Selbstbestimmtheit und ihrer Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben sei. Durch die Wahlrechtsausschlüsse in § 13 des Bundeswahlgesetzes würden in Folge dessen überwiegend Menschen mit Behinderungen von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Zu den benachteiligten Personengruppen gehören Menschen unter Vollbetreuung und auch Personen, die, aufgrund einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit, in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Diese Regelungen seien heute, aufgrund der Ergänzung des Grundgesetzes um den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" im Jahr 1994 und der Einbindung der UN-Behindertenrechtskommission ins deutsche Recht im Jahr 2009, überholt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 29. Januar 2019 erklärte die Regelungen im Bundeswahlgesetz zum Ausschluss vom Wahlrecht zudem für verfassungswidrig.

Deshalb legte die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes streicht und entsprechende Änderungen in § 6a des Europawahlgesetzes vornimmt.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür. Die AfD-Fraktion erhielt sich fast vollständig, nur Thomas Ehrhorn (AfD) stimmte dagegen.