Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
![]() | Gerd Müller | CDU/CSU | 256 - Oberallgäu | Dafür gestimmt |
![]() | Roman Müller-Böhm | FDP | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dafür gestimmt |
![]() | Beate Müller-Gemmeke | DIE GRÜNEN | 289 - Reutlingen | Nicht beteiligt |
![]() | Frank Müller-Rosentritt | FDP | 162 - Chemnitz | Dafür gestimmt |
![]() | Michelle Müntefering | SPD | 141 - Herne - Bochum II | Dafür gestimmt |
![]() | Volker Münz | AfD | 263 - Göppingen | Dafür gestimmt |
![]() | Sebastian Münzenmaier | AfD | 205 - Mainz | Dafür gestimmt |
![]() | Rolf Mützenich | SPD | 95 - Köln III | Dafür gestimmt |
![]() | Zaklin Nastić | DIE LINKE | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Dagegen gestimmt |
![]() | Ingrid Nestle | DIE GRÜNEN | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Enthalten |
![]() | Alexander S. Neu | DIE LINKE | 97 - Rhein-Sieg-Kreis I | Dagegen gestimmt |
![]() | Martin Neumann | FDP | 65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Dafür gestimmt |
![]() | Christoph Neumann | AfD | 152 - Leipzig I | Dafür gestimmt |
![]() | Andreas Nick | CDU/CSU | 204 - Montabaur | Dafür gestimmt |
![]() | Petra Nicolaisen | CDU/CSU | 1 - Flensburg - Schleswig | Dafür gestimmt |
![]() | Dietmar Nietan | SPD | 90 - Düren | Dafür gestimmt |
![]() | Ulli Nissen | SPD | 183 - Frankfurt am Main II | Dafür gestimmt |
![]() | Matthias Nölke | FDP | 168 - Kassel | Dafür gestimmt |
![]() | Michaela Noll | CDU/CSU | 104 - Mettmann I | Dafür gestimmt |
![]() | Jan Ralf Nolte | AfD | 167 - Waldeck | Dafür gestimmt |
![]() | Thomas Nord | DIE LINKE | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Dagegen gestimmt |
![]() | Omid Nouripour | DIE GRÜNEN | 183 - Frankfurt am Main II | Nicht beteiligt |
![]() | Georg Nüßlein | CDU/CSU | 255 - Neu-Ulm | Dafür gestimmt |
![]() | Ulrich Oehme | AfD | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dafür gestimmt |
![]() | Wilfried Oellers | CDU/CSU | 89 - Heinsberg | Dafür gestimmt |
Die Bundesregierung fordert mit ihrem Antrag eine Weiterführung des seit 2008 durch die EU veranlassten Einsatzes von Streitkräften vor den Küsten Somalias, an dem auch die Bundeswehr beteiligt ist. Das Mandat muss jährlich vom Bundestag verlängert werden (ältere Abstimmungen hierzu finden Sie am Ende des Artikels).
Begründet wird der Einsatz unter anderem mit dem hohen Stellenwert der maritimen Verkehrs- und Versorgungswege und deren zentralen Bedeutung für die EU und ihre Mitglieder. So sei das Seegebiet am Horn von Afrika Verbindungsglied und Haupthandelsroute zwischen Europa, der Arabischen Halbinsel und Asien und damit für die Versorgungssicherheit Deutschlands und der EU "elementar und von grundlegender sicherheitspolitischer Relevanz". Auch aufgrunddessen sei die Region anfällig für externe destabilisierende Einflüsse. Des Weiteren trage die "zum Teil schwache staatliche Struktur in der Region" zu inner- und zwischenstaatlichen Konflikten bei. Der Einsatz solle dazu beitragen, dass die humanitäre Versorgung von notleidenden Menschen in Somalia, im Jemen, im Südsudan, im Sudan und in Äthopien durch das Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen sichergestellt wird, welches auf die maritimen Transportwege angewiesen ist. Der Einsatz verhindere laut Antrag außerdem erfolgreich Piratenangriffe und sichere den Ausbau demokratischer Prozesse.
Rechtlich erfolgt der Einsatz unter anderem auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982, der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1814 (2018) und dessen Folgeresolutionen, sowie weiterer Beschlüsse des Rates der EU zuletzt 2018/2007/GASP. Die Einsatztruppen handeln nach den Regeln eines Systems gegen-seitiger kollektiver Sicherheit (Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes).
Eine Beteiligung an der ATALANTA-Mission sei nur möglich, solange eine entsprechende Ermächtigung durch das Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und der Beschluss des Rates der EU vorläge, längstens jedoch bis zum 31. Mai 2021. Eingesetzt werden insgesamt bis zu 400 Soldat:innen. Die Personalgrenze darf in Rahmen der Verlegung oder von Kontingentwechseln sowie in Notsituationen vorübergehend überschritten werden. Die Kosten des Einsatzes betragen voraussichtlich insgesamt rund 35,5 Millionen Euro.
Zu den Aufgaben der Soldat:innen gehört der Schutz für die vom Welternährungsprogramm oder von der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) gecharteten Schiffe und das Bereitstellen bewaffneter Kräfte an Bord dieser Schiffe. Der Schutz ziviler Schiffe im Einsatzgebiet und die Überwachung der Gebiete nach Gefahren für maritime Tätigkeiten, sowie das Angreifen, Ingewahrsamnehmen und Überstellen von Personen die im Verdacht stünden, Piraterie oder seeräuberische Handlungen zu begehen, begehen zu wollen oder begangen zu haben, gehört ebenfalls zum Auftrag der Soldat:innen.
Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten dem Antrag ebenso zu wie die Fraktionen AfD und FDP. Damit wurde der Antrag angenommen. Abweichend von ihrer Fraktion stimmten die SPD-Abgeordneten Hilde Mattheis und Rene Röspel (SPD) gegen den Antrag. Die Linksfraktion votierte geschlossen gegen den Antrag. Bei den Grünen gab es Zustimmungen und einige Nein-Stimmen, die Hälfte der Fraktion enthielt sich.
Frühere Mandatsverlängerungen:
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Somalia (Atalanta) 2019/2020
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Somalia (Atalanta) 2018/2019