Transparenzregelungen für Abgeordnete

Der Antrag der LINKEN fordert in Zusammenhang mit den neuen Transparenzregelungen die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags zu ändern. Dies soll die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten deutlich transparenter gestalten.

CDU/CSU, SPD und FDP stimmten mit 382 Stimmen gegen den Antrag. 118 Ja-Stimmen erhielt der Antrag von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. Die Mitglieder der AfD-Fraktion enthielten sich - Franziska Gminder stimmte anders als die AfD-Fraktion gegen den Antrag, Rainer Kraft stimmte für ihn.

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Dafür gestimmt
118
Dagegen gestimmt
382
Enthalten
67
Nicht beteiligt
141
Abstimmungsverhalten von insgesamt 708 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Jens MaierJens MaierAfD159 - Dresden I Enthalten
Jürgen Pohl AfDJürgen PohlAfD189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis Enthalten
Portrait von Dirk SpanielDirk SpanielAfD258 - Stuttgart I Enthalten
Portrait von Peter BoehringerPeter BoehringerAfD232 - Amberg Enthalten
Portrait von Siegbert DroeseSiegbert DroeseAfD153 - Leipzig II Enthalten
Portrait von Alexander GaulandAlexander GaulandAfD63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Enthalten
Portrait von Martin HessMartin HessAfD265 - Ludwigsburg Enthalten
Portrait von Armin Paul HampelArmin Paul HampelAfD46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Nicht beteiligt
Portrait von Sebastian MünzenmaierSebastian MünzenmaierAfD205 - Mainz Nicht beteiligt
Portrait von Uwe WittUwe WittAfD Nicht beteiligt
Portrait von Norbert KleinwächterNorbert KleinwächterAfD Enthalten
Portrait von Birgit Malsack-WinkemannBirgit Malsack-WinkemannAfD Enthalten
Portrait von Stephan ProtschkaStephan ProtschkaAfD230 - Rottal-Inn Enthalten
Portrait von René SpringerRené SpringerAfD61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Enthalten
Portrait von Stephan BrandnerStephan BrandnerAfD193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Enthalten
Portrait von Thomas EhrhornThomas EhrhornAfD44 - Celle - Uelzen Enthalten
Portrait von Albrecht GlaserAlbrecht GlaserAfD170 - Schwalm-Eder Enthalten
Portrait von Heiko HeßenkemperHeiko HeßenkemperAfD161 - Mittelsachsen Enthalten
Martin HebnerAfD224 - Starnberg - Landsberg am Lech Nicht beteiligt
Portrait von Jan Ralf NolteJan Ralf NolteAfD167 - Waldeck Nicht beteiligt
Portrait von Enrico KomningEnrico KomningAfD16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Enthalten
Hans-Jörg MüllerHansjörg MüllerAfD225 - Traunstein Enthalten
Portrait von Martin ReichardtMartin ReichardtAfD Enthalten
Portrait von Beatrix von StorchBeatrix von StorchAfD75 - Berlin-Mitte Enthalten
Portrait von Jürgen BraunJürgen BraunAfD264 - Waiblingen Enthalten
Bundestag im Nebel

DIE LINKE begründet den Antrag mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches die Transparenz als einen Schlüsselfaktor für das Vertrauen von Bürger:innen in Politiker:innen sieht.

Konkret ist vorgesehen, dass die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Berufsgeheimnisstragenden (zum Beispiel von Rechtsanwält:innen) nach Branchen verpflichtend wird.
Außerdem verlangt der Antrag nach der betragsgenauen Veröffentlichung der Einkünfte aus Nebentätigkeiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestags, das heißt "auf Euro und Cent".

Im eingebrachten Antrag heißt es auch, dass "Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten" der Abgeordneten nicht nur für die Wahlentscheidung von großer Bedeutung sind, sondern auch im allgemeinen öffentlichen Interesse liegt. Es soll zudem die Fähigkeit des Deutschen Bundestags gewährleistet werden, "unabhängig von verdeckter Beeinflussung" zu arbeiten sowie das Vertrauen der Bürger "letztlich in die parlamentarische Demokratie" zu bewahren.

CDU/CSU, SPD und FDP stimmten mit 382 Stimmen gegen den Antrag. 118 Ja-Stimmen erhielt der Antrag von den GRÜNEN und der LINKEN. Die Mitglieder der AfD-Fraktion enthielten sich - Franziska Gminder stimmte anders als die restliche AfD-Fraktion gegen den Antrag, Dr. Rainer Kraft dagegen stimmte für den Antrag der Fraktion DIE LINKE.


Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der Linksfraktion eine Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Linksfraktion  abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Da SPD und CDU im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, SPD und CDU hätten für den Antrag der Linksfraktion gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Linksfraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Nein"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Nein" zum Antrag der Linksfraktion und umgekehrt.