Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche

Der Bundestag stimmte über einen Gesetzentwurf der Linken-Fraktion zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ab. Der §219a im Strafgesetzbuch soll aufgehoben werden, um künftig allen Schwangeren den Informationszugang über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Praxen und Kliniken zu gewährleisten.

Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten entschlossen für den Gesetzentwurf; auch aus der FDP-Fraktion gab es überwiegend Zustimmung. Die Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD stimmten gegen den Antrag. Somit wurde der Gesetzentwurf abgelehnt.

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Dafür gestimmt
184
Dagegen gestimmt
460
Enthalten
6
Nicht beteiligt
59
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Henning OtteHenning OtteCDU/CSU44 - Celle - Uelzen Dagegen gestimmt
Portrait von Hubertus HeilHubertus HeilSPD45 - Gifhorn - Peine Dagegen gestimmt
Portrait von Jutta KrellmannJutta KrellmannDIE LINKE46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Portrait von Armin Paul HampelArmin Paul HampelAfD46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dagegen gestimmt
Bild von Johannes SchrapsJohannes SchrapsSPD46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias MierschMatthias MierschSPD47 - Hannover-Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Maria FlachsbarthMaria FlachsbarthCDU/CSU47 - Hannover-Land II Dagegen gestimmt
Ottmar von Holtz, BundestagsabgeordneterOttmar von HoltzDIE GRÜNEN48 - Hildesheim Dafür gestimmt
Portrait von Bernd WestphalBernd WestphalSPD48 - Hildesheim Dagegen gestimmt
Victor PerliVictor PerliDIE LINKE49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Sigmar GabrielSigmar GabrielSPD49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dagegen gestimmt
Portrait von Carsten MüllerCarsten MüllerCDU/CSU50 - Braunschweig Dagegen gestimmt
Pia Zimmermann, MdBPia ZimmermannDIE LINKE51 - Helmstedt - Wolfsburg Dafür gestimmt
Portrait von Falko MohrsFalko MohrsSPD51 - Helmstedt - Wolfsburg Dagegen gestimmt
Portrait von Jens KestnerJens KestnerAfD52 - Goslar - Northeim - Osterode Dagegen gestimmt
Portrait von Roy KühneRoy KühneCDU/CSU52 - Goslar - Northeim - Osterode Dagegen gestimmt
Portrait von Konstantin KuhleKonstantin KuhleFDP53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Thomas OppermannThomas OppermannSPD53 - Göttingen Dagegen gestimmt
Der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler ist hier zu sehen.Fritz GüntzlerCDU/CSU53 - Göttingen Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen TrittinJürgen TrittinDIE GRÜNEN53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Elisabeth MotschmannElisabeth MotschmannCDU/CSU54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Portrait von Sarah RyglewskiSarah RyglewskiSPD54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Foto Dr. Kirsten Kappert-GontherKirsten Kappert-GontherDIE GRÜNEN54 - Bremen I Dafür gestimmt
Bild Uwe SchmidtUwe SchmidtSPD55 - Bremen II - Bremerhaven Nicht beteiligt
Portrait von Frank MagnitzFrank MagnitzAfD55 - Bremen II - Bremerhaven Nicht beteiligt

Der Bundestag stimmte über einen Gesetzentwurf der LINKEN-Fraktion zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. Der §219a im Strafgesetzbuch soll aufgehoben werden, um künftig allen Schwangeren den Informationszugang über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Praxen und Kliniken zu gewährleisten.

Die LINKE-und Grüne-Fraktion stimmte entschlossen für den Gesetzentwurf. Die Fraktionen der CDU/CSU und AfD stimmten gegen diesen. Aus der SPD-Fraktion stimmte als Einziger Frank Schwabe für den Entwurf. In der FDP gab es geteilte Meinungen. Somit wurde der Gesetzentwurf abgelehnt.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


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