Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Michael Grosse-Brömer | CDU/CSU | 36 - Harburg | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Stefinger | CDU/CSU | 219 - München-Ost | Dafür gestimmt | |
Christoph Bergner | CDU/CSU | 72 - Halle | Dafür gestimmt | |
Ulrich Petzold | CDU/CSU | 70 - Dessau - Wittenberg | Enthalten | |
Stephan Harbarth | CDU/CSU | 277 - Rhein-Neckar | Dafür gestimmt | |
Fritz Güntzler | CDU/CSU | 53 - Göttingen | Dafür gestimmt | |
Max Straubinger | CDU/CSU | 230 - Rottal-Inn | Dafür gestimmt | |
Günter Lach | CDU/CSU | 51 - Helmstedt - Wolfsburg | Dafür gestimmt | |
Ingbert Liebing | CDU/CSU | 2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord | Dafür gestimmt | |
Peter Altmaier | CDU/CSU | 297 - Saarlouis | Dafür gestimmt | |
Bernd-Bernhard Fabritius | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Bettina Hornhues | CDU/CSU | 55 - Bremen II - Bremerhaven | Dafür gestimmt | |
Mathias Middelberg | CDU/CSU | 39 - Stadt Osnabrück | Dafür gestimmt | |
Johannes Steiniger | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Hans-Werner Kammer | CDU/CSU | 26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund | Dafür gestimmt | |
Philipp Murmann | CDU/CSU | 6 - Plön - Neumünster | Dafür gestimmt | |
Gero Storjohann | CDU/CSU | 8 - Segeberg - Stormarn-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Georg Kippels | CDU/CSU | 91 - Rhein-Erft-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Thomas Mahlberg | CDU/CSU | 115 - Duisburg I | Dagegen gestimmt | |
Michael Stübgen | CDU/CSU | 65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Dagegen gestimmt | |
Rüdiger Kruse | CDU/CSU | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Volkmar Vogel | CDU/CSU | 195 - Greiz - Altenburger Land | Dagegen gestimmt | |
Roy Kühne | CDU/CSU | 52 - Goslar - Northeim - Osterode | Dafür gestimmt | |
Ralph Brinkhaus | CDU/CSU | 131 - Gütersloh I | Dafür gestimmt | |
Mechthild Heil | CDU/CSU | 199 - Ahrweiler | Dafür gestimmt |
Der Vorschlag einer fraktionsübergreifenden Gruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) erreichte bereits im ersten Wahldurchgang die erforderliche absolute Mehrheit. Die Fraktionen im Parlament hatten sich im Vorfeld der Abstimmung darauf geeinigt, die Fraktionsdisziplin aufzuheben und den Abgeordneten so die Entscheidung frei zu überlassen.
Insgesamt standen im ersten Wahldurchgang vier Gesetzentwürfe zur Auswahl, die von einer Liberalisierung bis zu einem kompletten Verbot jeglicher Suizidbeihilfe reichten:
- Der letztlich erfolgreiche Vorschlag wurde von einer breiten Parlamentariergruppe getragen und sieht vor, geschäftsmäßige Sterbehilfe - wie sie etwa von einigen Vereinen angeboten wird - unter Strafe zu stellen. "Geschäftsmäßig" meint das auf Wiederholung angelegte, organisierte und gewinnorientierte Handeln von Vereinen und Einzelpersonen. Bis zu drei Jahre Haft sind vorgesehen, wenn Sterbewilligen geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird. Bislang agierten Sterbehilfevereine in einer rechtlichen Grauzone. Einige Kritiker des Gesetzes meinen, dass z.B. Mediziner auch weiterhin in einer rechtlichen Grauzone agieren. Denn sie handelten bereits geschäftsmäßig, wenn sie etwas regelmäßig durchführten.
- Eine zweite Parlamentariergruppe um Peter Hintze (CDU), Carola Reimann und Karl Lauterbach (SPD) lehnte eine Strafrechtsverschärfung ab und plädierte dafür, sterbenskranken Menschen einen ärztlich begleiteten Suizid zu ermöglichen.
- Von einer Gruppe aus Linken und Grünen um die ehemalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast kam ein Vorschlag, der die vollständige Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid vorsah. Auch die umstrittenen Sterbehilfevereine sollten erlaubt werden, solange sie nicht gewerbsmäßig handelten.
- Ein Vorschlag aus den Reihen der Unionsfraktion sah ein generelles Verbot jeglicher Suizidbeihilfe vor – auch Angehörigen sollte die "Anstiftung und Beihilfe an einer Selbsttötung" strengstens verboten sein und bei Zuwiderhandlung mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Da sich bereits im ersten Wahldurchgang eine absolute Mehrheit der Parlamentarier hinter dem ersten Gesetzentwurf versammelte, war keine weitere Abstimmung über die alternativen Gesetzentwürfe nötig geworden. Bei der endgültigen namentlichen Abstimmung votierten 360 der 602 anwesenden Abgeordneten für den Vorschlag von Brand/Griese.