Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von René RöspelRené RöspelSPD138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Karl Lauterbach, MdBKarl LauterbachSPD101 - Leverkusen - Köln IV Dafür gestimmt
Portrait von Michael HartmannMichael HartmannSPD206 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von Saskia EskenSaskia EskenSPD280 - Calw Dafür gestimmt
Portrait von Edgar FrankeEdgar FrankeSPD170 - Schwalm-Eder Dafür gestimmt
Foto Udo SchiefnerUdo SchiefnerSPD111 - Viersen Dafür gestimmt
Portrait von Franz ThönnesFranz ThönnesSPD8 - Segeberg - Stormarn-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Hiltrud LotzeHiltrud LotzeSPD37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dafür gestimmt
Portrait von Hans Joachim SchabedothHans Joachim SchabedothSPD176 - Hochtaunus Dafür gestimmt
Bundestagsabgeordnete für Berlin-MitteEva HöglSPD75 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Ursula SchulteUrsula SchulteSPD126 - Borken II Dafür gestimmt
Portrait von Lars KlingbeilLars KlingbeilSPD35 - Rotenburg I - Heidekreis Dafür gestimmt
Portrait von Michael GroßMichael GroßSPD122 - Recklinghausen II Dafür gestimmt
Portrait von Christina Jantz-HerrmannChristina Jantz-HerrmannSPD34 - Osterholz - Verden Dafür gestimmt
Portrait von Andreas SchwarzAndreas SchwarzSPD236 - Bamberg Dafür gestimmt
Portrait von Christian PetryChristian PetrySPD298 - St. Wendel Dafür gestimmt
Portrait von Sarah RyglewskiSarah RyglewskiSPD Dafür gestimmt
Portrait von Ulrike BahrUlrike BahrSPD252 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Michaela EngelmeierMichaela EngelmeierSPD99 - Oberbergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Daniela De RidderDaniela De RidderSPD31 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Klaus MindrupKlaus MindrupSPD76 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Portrait von Johannes KahrsJohannes KahrsSPD18 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Anette KrammeAnette KrammeSPD237 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Martin RosemannMartin RosemannSPD290 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Peer SteinbrückPeer SteinbrückSPD104 - Mettmann I Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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