Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Thomas FeistThomas FeistCDU/CSU153 - Leipzig II Dafür gestimmt
Portrait von Eckhard PolsEckhard PolsCDU/CSU37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dafür gestimmt
Portrait von Michael VietzMichael VietzCDU/CSU46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Portrait von Christian HirteChristian HirteCDU/CSU190 - Eisenach - Wartburgkreis - Unstrut-Hainich-Kreis II Dafür gestimmt
Alois Rainer MdB Alois RainerCDU/CSU231 - Straubing Dafür gestimmt
Portrait von Christel Voßbeck-KayserChristel Voßbeck-KayserCDU/CSU150 - Märkischer Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Sylvia JörrißenSylvia JörrißenCDU/CSU145 - Hamm - Unna II Dafür gestimmt
Portrait von Frank SteffelFrank SteffelCDU/CSU77 - Berlin-Reinickendorf Dafür gestimmt
Portrait von Manfred BehrensManfred BehrensCDU/CSU67 - Börde - Jerichower Land Dafür gestimmt
Portrait von Albert WeilerAlbert WeilerCDU/CSU194 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Dirk FischerDirk FischerCDU/CSU21 - Hamburg-Nord Nicht beteiligt
Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft BentheimAlbert StegemannCDU/CSU31 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Peter WichtelPeter WichtelCDU/CSU185 - Offenbach Dafür gestimmt
Portrait von Bettina KudlaBettina KudlaCDU/CSU152 - Leipzig I Nicht beteiligt
Portrait von Karin StrenzKarin StrenzCDU/CSU13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I Dafür gestimmt
Copyright: Tobias KochRalph BrinkhausCDU/CSU131 - Gütersloh I Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar WöhrlDagmar WöhrlCDU/CSU244 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Detlef SeifDetlef SeifCDU/CSU92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Norbert SchindlerNorbert SchindlerCDU/CSU209 - Neustadt - Speyer Dafür gestimmt
Portrait von Andreas ScheuerAndreas ScheuerCDU/CSU229 - Passau Nicht beteiligt
Portrait von Michael StübgenMichael StübgenCDU/CSU65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dafür gestimmt
Portrait von Peter AltmaierPeter AltmaierCDU/CSU297 - Saarlouis Nicht beteiligt
Portrait von Bernd-Bernhard FabritiusBernd-Bernhard FabritiusCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Karin MaagKarin MaagCDU/CSU259 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Astrid FreudensteinAstrid FreudensteinCDU/CSU Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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