Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Martin Pätzold | CDU/CSU | 86 - Berlin-Lichtenberg | Dafür gestimmt | |
Bernhard Kaster | CDU/CSU | 204 - Trier | Dafür gestimmt | |
Thomas Mahlberg | CDU/CSU | 115 - Duisburg I | Dafür gestimmt | |
Manfred Behrens | CDU/CSU | 67 - Börde - Jerichower Land | Dafür gestimmt | |
Carola Stauche | CDU/CSU | 196 - Sonneberg - Saalfeld-Rudolstadt - Saale-Orla-Kreis | Dafür gestimmt | |
Maria Flachsbarth | CDU/CSU | 47 - Hannover-Land II | Dafür gestimmt | |
Peter Stein | CDU/CSU | 14 - Rostock - Landkreis Rostock II | Dafür gestimmt | |
Michael Fuchs | CDU/CSU | 200 - Koblenz | Dafür gestimmt | |
Dagmar Wöhrl | CDU/CSU | 244 - Nürnberg-Nord | Dafür gestimmt | |
Peter Bleser | CDU/CSU | 201 - Mosel/Rhein-Hunsrück | Dafür gestimmt | |
Ingo Gädechens | CDU/CSU | 9 - Ostholstein - Stormarn-Nord | Dafür gestimmt | |
Lena Strothmann | CDU/CSU | 132 - Bielefeld - Gütersloh II | Dafür gestimmt | |
Volker Ullrich | CDU/CSU | 252 - Augsburg-Stadt | Dafür gestimmt | |
Markus Grübel | CDU/CSU | 261 - Esslingen | Dafür gestimmt | |
Oswin Veith | CDU/CSU | 177 - Wetterau I | Dafür gestimmt | |
Ursula Groden-Kranich | CDU/CSU | 206 - Mainz | Dafür gestimmt | |
Andreas Lenz | CDU/CSU | 214 - Erding - Ebersberg | Dafür gestimmt | |
Georg Kippels | CDU/CSU | 91 - Rhein-Erft-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Uda Heller | CDU/CSU | 74 - Mansfeld | Nicht beteiligt | |
Kerstin Radomski | CDU/CSU | 114 - Krefeld II - Wesel II | Dafür gestimmt | |
Ansgar Heveling | CDU/CSU | 110 - Krefeld I - Neuss II | Dafür gestimmt | |
Patrick Schnieder | CDU/CSU | 203 - Bitburg | Dafür gestimmt | |
Hans Michelbach | CDU/CSU | 238 - Coburg | Dafür gestimmt | |
Albert Rupprecht | CDU/CSU | 235 - Weiden | Nicht beteiligt | |
Lothar Riebsamen | CDU/CSU | 293 - Bodensee | Dafür gestimmt |
In Deutschland war bislang lediglich der Stimmenkauf verboten. Künftig sollen Abgeordnete und Ratsmitglieder mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe belangt werden können, wenn sie einen "ungerechtfertigten Vorteil" für sich oder Dritte fordern und dafür im Rahmen ihres Mandats "Handlungen im Auftrag oder auf Weisung" vornehmen oder unterlassen. Nicht als Vorteil gelten in diesem Zusammenhang die Übernahme von politischen Mandaten oder Funktionen sowie die Annahme von gesetzlich erlaubten Parteispenden. Auch Spenden direkt an Abgeordnete sind weiterhin zulässig.
Kritik an dem Gesetz gibt es vor allem in Bezug auf die Formulierung "Handlungen im Auftrag oder auf Weisung". Bei einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags verwiesen zahlreiche Sachverständige* darauf, dass durch diese Formulierung die Wirksamkeit des Gesetzes massiv eingeschränkt würde. Denn einem korrupten Politiker sei in der Praxis kaum nachzuweisen, dass er im Auftrag oder auf Weisung gehandelt habe.
Ein Änderungsantrag der Grünen, die Formulierung zu ändern, wurde von Union und SPD abgelehnt.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung ist der Weg frei für die Ratifizierung einer UN-Konvention gegen Korruption. Diese hatte Deutschland 2003 zwar unterzeichnet, aber bislang nicht umgesetzt.
Hintergründe zum Thema "Abgeordnetenbestechung" und zum schwierigen Zustandekommen des Gesetzentwurfes lesen Sie hier im abgeordnetenwatch.de-Blog.
Wie stimmten die Abgeordneten nach Partei, Geschlecht, Alter? Mit dem interaktiven Bundestagsradar von abgeordnetenwatch.de und SPIEGEL ONLINE finden Sie es heraus:
* Anmerkung der Redaktion: Zu den Sachverständigen, die bei den Anhörung den Gesetzentwurf in diesem zentralen Punkt kritisierten, gehörte auch abgeordnetenwatch.de-Geschäftsführer Gregor Hackmack. abgeordnetenwatch.de tritt für ein wirksames Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung ohne Schlupflöcher ein. Eine Petition "Abgeordnetenbestechung bestrafen!" haben in den vergangenen Monaten über 50.000 Menschen unterzeichnet.