Erbschaftssteuerreform bzg. Firmenerbe

Union und SPD haben mit ihrer Parlamentsmehrheit eine Reform der Erbschaftssteuer beschlossen. Eine Neuregelung war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig geworden.

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Dafür gestimmt
446
Dagegen gestimmt
119
Enthalten
3
Nicht beteiligt
62
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Steffen KanitzSteffen KanitzCDU/CSU143 - Dortmund II Dafür gestimmt
Portrait von Kristina SchröderKristina SchröderCDU/CSU179 - Wiesbaden Dafür gestimmt
Portrait von Ralf BrauksiepeRalf BrauksiepeCDU/CSU139 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Roy KühneRoy KühneCDU/CSU52 - Goslar - Northeim - Osterode Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid PahlmannIngrid PahlmannCDU/CSU45 - Gifhorn - Peine Dafür gestimmt
Portrait von Alexandra Dinges-DierigAlexandra Dinges-DierigCDU/CSU11 - Lübeck Dafür gestimmt
Portrait von Andrea LindholzAndrea LindholzCDU/CSU247 - Aschaffenburg Dafür gestimmt
Portrait von Alexander RadwanAlexander RadwanCDU/CSU224 - Starnberg Dafür gestimmt
Portrait von Carsten LinnemannCarsten LinnemannCDU/CSU137 - Paderborn - Gütersloh III Dafür gestimmt
Portrait von Eckhardt RehbergEckhardt RehbergCDU/CSU17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dafür gestimmt
Portrait von Thorsten HoffmannThorsten HoffmannCDU/CSU142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Andreas MattfeldtAndreas MattfeldtCDU/CSU34 - Osterholz - Verden Dafür gestimmt
Portrait von Hans MichelbachHans MichelbachCDU/CSU238 - Coburg Dafür gestimmt
Portrait von Philipp MurmannPhilipp MurmannCDU/CSU6 - Plön - Neumünster Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang SchäubleWolfgang SchäubleCDU/CSU284 - Offenburg Dafür gestimmt
Portrait von Florian OßnerFlorian OßnerCDU/CSU228 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Sabine WeissSabine WeissCDU/CSU113 - Wesel I Dafür gestimmt
Portrait von Olav GuttingOlav GuttingCDU/CSU278 - Bruchsal - Schwetzingen Dafür gestimmt
Portrait von Bernd-Bernhard FabritiusBernd-Bernhard FabritiusCDU/CSU Nicht beteiligt
Portrait von Matthäus StreblMatthäus StreblCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Gerda HasselfeldtGerda HasselfeldtCDU/CSU216 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Portrait von Tino SorgeTino SorgeCDU/CSU69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Sybille BenningSybille BenningCDU/CSU129 - Münster Nicht beteiligt
Portrait von Ute BertramUte BertramCDU/CSU48 - Hildesheim Dafür gestimmt
Portrait von Astrid FreudensteinAstrid FreudensteinCDU/CSU Dafür gestimmt
Symbolfoto Büro

Durch die Reform werden Firmenerben wie bisher von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Dies gilt aber nur dann, wenn sie nachweisen können, dass sie eine Besteuerung nicht verkraften würden.

Die Kernpunkte der Erbschaftssteuerreform:

  • ab einem Erbe von 26 Mio. Euro wird geprüft, ob und wie viel Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Ein Firmenerbe muss nachweisen, dass ihn die Zahlung der Steuer finanziell überfordern würde.
  • ab einem Erbe von 90 Mio. Euro gibt es keine Steuernachlässe
  • Betriebe ab 6 Mitarbeitern müssen nachweisen, dass sie die Arbeitsplätze erhalten.

Die Regierung erwartet zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von gut 200 Mio. Euro. Aus Sicht der Opposition sind die Steuerprivilegien für Erben von Betriebsvermögen zu großzügig und daher verfassungswidrig.

Ob die vom Bundestag beschlossene Reform in Kraft treten kann, ist unklar, da die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Dort verfügen Union und SPD über keine ausreichende Mehrheit.

Die Neuregelung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Dezember 2014 nötig geworden.