Name | Fraktion Aufsteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Harald Petzold | DIE LINKE | 58 - Oberhavel - Havelland II | Dafür gestimmt | |
Petra Pau | DIE LINKE | 85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf | Enthalten | |
Ulla Jelpke | DIE LINKE | 142 - Dortmund I | Dafür gestimmt | |
Christine Buchholz | DIE LINKE | 185 - Offenbach | Enthalten | |
Harald Weinberg | DIE LINKE | 244 - Nürnberg-Nord | Dafür gestimmt | |
Caren Lay | DIE LINKE | 156 - Bautzen I | Nicht beteiligt | |
Richard Pitterle | DIE LINKE | 260 - Böblingen | Nicht beteiligt | |
Axel Troost | DIE LINKE | 154 - Leipzig-Land | Nicht beteiligt | |
Rosemarie Hein | DIE LINKE | 69 - Magdeburg | Enthalten | |
Sabine Leidig | DIE LINKE | 180 - Hanau | Dafür gestimmt | |
Jutta Krellmann | DIE LINKE | 46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden | Dafür gestimmt | |
Birgit Menz | DIE LINKE | Enthalten | ||
Klaus Ernst | DIE LINKE | 250 - Schweinfurt | Dafür gestimmt | |
Dietmar Bartsch | DIE LINKE | 12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I | Dafür gestimmt | |
Michael Leutert | DIE LINKE | 162 - Chemnitz | Nicht beteiligt | |
Karin Binder | DIE LINKE | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dafür gestimmt | |
Michael Schlecht | DIE LINKE | 275 - Mannheim | Nicht beteiligt | |
Heidrun Bluhm-Förster | DIE LINKE | 17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III | Dafür gestimmt | |
Kersten Steinke | DIE LINKE | 191 - Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I | Dafür gestimmt | |
Jan van Aken | DIE LINKE | 19 - Hamburg-Altona | Nicht beteiligt | |
Sevim Dağdelen | DIE LINKE | 140 - Bochum I | Dafür gestimmt | |
Inge Höger | DIE LINKE | 133 - Herford - Minden-Lübbecke II | Enthalten | |
Gregor Gysi | DIE LINKE | 84 - Berlin-Treptow-Köpenick | Dafür gestimmt | |
Norbert Müller | DIE LINKE | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Nicht beteiligt | |
Frank Tempel | DIE LINKE | 195 - Greiz - Altenburger Land | Enthalten |
Der Entwurf der Regierungskoaltion sieht eine Änderung von Art. 21 Grundgesetz vor. Hintergrund des Antrages ist, dass das Bundesverfassungsgericht ein von den Bundesländern angestrengtes (zweites) Parteiverbotsverfahren gegen die NPD zurückgewiesen hatte. Das Gericht attestierte der NPD eine verfassungsfeindliche Ausrichtung, stufte die Partei aber als für das politische Geschehen bedeutungslos ein und verhängte deswegen kein Verbot.
In dem Urteil hatten die Verfassungsrichter allerdings auch darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber freistehe, Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen.
Dazu wurde das Grundgesetz nun vom Bundestag um folgende Absätze ergänzt:
"(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht."
Bisher war eine Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung nicht möglich, solange eine Partei nicht verboten war.
Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen der Union, der SPD und 30 Abgeordneten der Linksfraktion angenommen (20 Linken-Abgeordnete enthielten sich der Stimme). Die Grünen stimmten geschlossen gegen den Antrag. Die grüne Fraktionschefin Renate Künast sagte in der Plenardebatte, die NPD sei ein Feind der Verfassung, aber auch ein politischer Zwerg. Mit der Verfassungsänderung sei das größere Problem des Rechtsextremismus nicht gelöst. Der Gesetzesentwurf wäre ein fatales Zeichen in Richtung der Demokratie, da es "mal eben ein Grundgesetz" abschaffe, so Künast.
Ulla Jelpke von der Linken sagte in ihrem Redebeitrag, dass neofaschistische Parteien nicht länger vom Staat gefördert werden sollten, kritisierte allerdings, dass das Finanzierungsverbot für sechs Jahre gelten solle. Stattdessen schlug sie eine vierjährige Dauer vor und erklärte, dass der Parlamentsbeschluss kein Ersatz für eine entschlossene Politik gegen neofaschistische und rechtsextreme Parteien sei.
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