Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Thomas GebhartThomas GebhartCDU/CSU212 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Norbert GeisNorbert GeisCDU/CSU247 - Aschaffenburg Dafür gestimmt
Bundestagsabgeordneter Alois Gerig Alois GerigCDU/CSU276 - Odenwald - Tauber Dafür gestimmt
Portrait von Eberhard GiengerEberhard GiengerCDU/CSU266 - Neckar-Zaber Dafür gestimmt
Portrait von Michael GlosMichael GlosCDU/CSU250 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Josef GöppelJosef GöppelCDU/CSU241 - Ansbach Dafür gestimmt
Portrait von Peter GötzPeter GötzCDU/CSU273 - Rastatt Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang GötzerWolfgang GötzerCDU/CSU228 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Ute GranoldUte GranoldCDU/CSU206 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von Reinhard GrindelReinhard GrindelCDU/CSU36 - Rotenburg I - Soltau - Fallingbostel Dafür gestimmt
Portrait von Hermann GröheHermann GröheCDU/CSU109 - Neuss I Dafür gestimmt
Portrait von Michael Grosse-BrömerMichael Grosse-BrömerCDU/CSU37 - Harburg Dafür gestimmt
Portrait von Markus GrübelMarkus GrübelCDU/CSU261 - Esslingen Dafür gestimmt
Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegeltManfred GrundCDU/CSU189 - Eichsfeld - Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Monika GrüttersMonika GrüttersCDU/CSU86 - Berlin-Marzahn - Hellersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Olav GuttingOlav GuttingCDU/CSU278 - Bruchsal - Schwetzingen Dafür gestimmt
Portrait von Florian HahnFlorian HahnCDU/CSU222 - München-Land Dafür gestimmt
Portrait von Stephan HarbarthStephan HarbarthCDU/CSU277 - Rhein-Neckar Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen HardtJürgen HardtCDU/CSU104 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II Dafür gestimmt
Portrait von Gerda HasselfeldtGerda HasselfeldtCDU/CSU216 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Portrait von Matthias HeiderMatthias HeiderCDU/CSU150 - Olpe - Märkischer Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Helmut HeiderichHelmut HeiderichCDU/CSU170 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dafür gestimmt
Portrait von Mechthild HeilMechthild HeilCDU/CSU199 - Ahrweiler Dafür gestimmt
Portrait von Ursula Heinen-EsserUrsula Heinen-EsserCDU/CSU94 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Frank HeinrichFrank HeinrichCDU/CSU163 - Chemnitz Dafür gestimmt

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.