Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen

Der Bundestag hat sich mehrheitlich für die Straffreiheit bei der Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ausgesprochen.

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Dafür gestimmt
433
Dagegen gestimmt
100
Enthalten
46
Nicht beteiligt
40
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Steffen BilgerSteffen BilgerCDU/CSU265 - Ludwigsburg Dafür gestimmt
Portrait von Clemens BinningerClemens BinningerCDU/CSU260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Peter BleserPeter BleserCDU/CSU201 - Mosel/Rhein-Hunsrück Dafür gestimmt
Portrait von Sebastian BlumenthalSebastian BlumenthalFDP5 - Kiel Dafür gestimmt
Portrait von Claudia Bögel-HoyerClaudia Bögel-HoyerFDP125 - Steinfurt I - Borken I Dafür gestimmt
Portrait von Maria BöhmerMaria BöhmerCDU/CSU208 - Ludwigshafen/Frankenthal Dafür gestimmt
Portrait von Gerd Friedrich BollmannGerd Friedrich BollmannSPD142 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang BosbachWolfgang BosbachCDU/CSU101 - Rheinisch-Bergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Nicole Bracht-BendtNicole Bracht-BendtFDP37 - Harburg Dafür gestimmt
BildNorbert BrackmannCDU/CSU10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Klaus BrähmigKlaus BrähmigCDU/CSU159 - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Dafür gestimmt
Portrait von Michael BrandMichael BrandCDU/CSU175 - Fulda Dafür gestimmt
Dr. Reinhard BrandlReinhard BrandlCDU/CSU217 - Ingolstadt Dafür gestimmt
Portrait von Klaus BrandnerKlaus BrandnerSPD132 - Gütersloh Dafür gestimmt
Portrait von Helmut BrandtHelmut BrandtCDU/CSU89 - Kreis Aachen Dafür gestimmt
Portrait von Willi BraseWilli BraseSPD149 - Siegen-Wittgenstein Dafür gestimmt
Portrait von Ralf BrauksiepeRalf BrauksiepeCDU/CSU140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Helge BraunHelge BraunCDU/CSU174 - Gießen Dafür gestimmt
Portrait von Heike BrehmerHeike BrehmerCDU/CSU69 - Harz Dafür gestimmt
Portrait von Klaus BreilKlaus BreilFDP226 - Weilheim Dafür gestimmt
Copyright: Tobias KochRalph BrinkhausCDU/CSU132 - Gütersloh Dafür gestimmt
Portrait von Rainer BrüderleRainer BrüderleFDP206 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von Angelika BrunkhorstAngelika BrunkhorstFDP29 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Christine BuchholzChristine BuchholzDIE LINKE185 - Offenbach Dafür gestimmt
Portrait von Edelgard BulmahnEdelgard BulmahnSPD43 - Stadt Hannover II Dafür gestimmt

Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, die Beschneidung von Jungen künftig auch dann zu ermöglichen, wenn diese aus medizinischen Gründen nicht notwendig ist. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird fortan festgeschrieben, "dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen." In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Sohnes dürfen laut Regierungsentwurf auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen die Beschneidung vornehmen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und für die Durchführung der Beschneidung einer Ärztin oder einem Arzt vergleichbar befähigt sind.

Die gesetzliche Klarstellung ist eine Reaktion auf ein Urteil des Landgerichts Köln aus dem Mai 2012, das die Auffassung vertrat, bei der religiösen Beschneidung eines vierjährigen Jungen habe es sich um eine rechtswidrige Körperverletzung gehandelt.

Ein alternativer Antrag von 66 Oppositionspolitikern, wonach die Beschneidung unter Berufung auf das Recht des Kindes erst ab dem 14. Lebensjahr erlaubt sein soll, fand keine Mehrheit.