Die im Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission vorgeschlagene „Chat-Kontrolle“ bedarf in der jetzigen Form aufgrund des erheblichen Eingriffs in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger noch einer dezidierten, kritischen Prüfung unter Abwägung der betroffenen Grundrechte
Nichtsdestotrotz halte ich es für falsch, dass hierbei alle Bürger*innen potenziell in ihren persönlichen Grundrechten eingeschränkt werden.
Mit mehreren Volks- und Bürgerbegehren habe ich als Initiator bereits mehrfach gezeigt, wie direkter Bürgerwille die Politik bereichern kann. Um dies noch zu verbessern, könnten in Bayern Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide gesenkt und digitale Beteiligungsmöglichkeiten ausgebaut werden.
Das digitale Briefgeheimnis muss m.E. gewahrt bleiben, obwohl die Verfolgung gegen Verbrechen wie sexualisierte Gewalt gegen Kinder auch im Netz gewährt sein und verstärkt werden muss.
