
Für mich stehen die Selbstbestimmung der Frau und der Schutz des ungeborenen Lebens im Mittelpunkt der Betrachtung. Deswegen ist es für mich nicht vorstellbar, einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft ohne eine verpflichtende Beratung zu ermöglichen.



Die Legalisierung von Cannabis für Genusszwecke ist aus meiner Sicht und auch nach Meinung der Bayerischen Staatsregierung ein großer Fehler.

Ich war in der Arbeitsgruppe nicht dabei. Für bundesweite Volksentscheide bräuchte es eine Verfassungsänderung. In Bayern sind sie längst bewährt.

Unsere Verfassungsväter und -mütter haben sich im Grundgesetz bewusst für eine repräsentative Demokratie entschieden, in der das Volk durch alle vier Jahre neu gewählte Volksvertreter vertreten wird.