Schleswig-Holstein - Fragen & Antworten

Portrait von Andreas Hein
Antwort von Andreas Hein
CDU
• 08.09.2022

Es gibt einen Beschluss, wonach die Bezüge für die Geschäftsführung und nachgelagert auch die Organe nicht, beziehungsweise nur bedingt (Veröffentlichung im Bundesanzeiger- gesetzlich vorgeschrieben) veröffentlicht werden.

E-Mail-Adresse