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Daniel Günther
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Frage von Selina B. •

Guten Tag, mit welcher Begründung müssen Beamte wöchentlich 41 Stunden arbeiten und Angestellte hingegen 39 Stunden wöchentlich? Ist es nicht zeitgemäß die Arbeitszeit für Beamte anzupassen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Landesbeamtinnen und Landesbeamten beträgt, wie von Ihnen dargestellt, 41 Stunden. Beamtinnen und Beamte stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Aufgrund dieser verfassungsrechtlich verbürgten besonderen Stellung haben die Beamtinnen und Beamten besondere Rechte aber auch Pflichten gegenüber dem jeweiligen Dienstherrn. Dies äußert sich unter anderem darin, dass der Dienstherr eine besondere Fürsorgepflicht innehat, die eine angemessene Alimentation und Versorgung umfasst.

Es ist ein großes Anliegen der CDU diese angemessene Alimentation sowie eine attraktive Besoldung und Versorgung sicherzustellen. Das Land hat im Bereich der Besoldung in den letzten Jahren vergleichsweise viel getan. Nicht zuletzt mit der aktuellen Ankündigung die Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst zeit- und wirkungsgleich zu übertragen sowie einen Sonderbetrag für Kinder von 250 Euro für das Jahr 2023 zu gewähren, hat das Land in haushalterisch heraufordernden Zeiten seine besondere Wertschätzung gegenüber den Beamtinnen und Beamten gezeigt. Zudem liegt die wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten mit 41 Stunden auf vergleichbarem Niveau mit anderen Bundesländern.

Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit hätte gravierende Folgen insbesondere im Schul-, Polizei- und Justizbereich, die das Land im Kontext von Fachkräftemangel und demografischem Wandel vor enorme personelle Herausforderungen stellen würden.

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